Idee der eigenen Erkenntnis
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50 Prozent - Wöchentlicher Lagebericht des RKI 2022-03-31

Frank Siebert
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Nach langer Pause habe ich mir Heute wieder einmal einen Blick in den neuesten Lagebericht des RKI 1 gegönnt.

Der heutige Fokus soll auf der Berechnung der Wirksamkeit der sogenannten COVID-19-Impfung liegen, und ich mache es auch wirklich möglichst kurz und einfach.

Der geneigte Hörer möge sich den Begriff Impfung im folgenden stets in Gänsefüßchen gesetzt denken, damit ich dies nicht immer erwähnen muss. denn in Wirklichkeit sind es ja Gen-Technische Therapeutika.

Das Thema wird in Kapitel 2.2 des Berichtes behandelt, und zuerst wird erläutert, welche Fälle wie gezählt werden und welche gar nicht gezählt werden. Demzufolge werden einfach geimpfte Personen nur gezählt, wenn diese den Janssen Impfstoff hatten, denn die Impfung mit diesem zählt in dieser Betrachtung noch als Grundimmunisierung.

Die Grundimmunisierung muss mindestens 14 Tage vor der Erkrankung liegen, sonst wird die Erkrankung ebenfalls nicht gezählt. Immerhin werden sie, sofern die Angaben stimmen, nicht als ungeimpft gezählt.

Wer die Auffrischungsimpfung, also die dritte Spritze, bekam und innerhalb von 6 Tagen danach erkrankt, zählt noch als Grundimmunisiert.

Betrachtet werden also ungeimpfte, grundimmunisierte und aufgefrischte symptomatisch erkrankte Personen, und im Grunde fallen lediglich die einmal Geimpften aus dem Erfassungsraster.

Ganz am Ende des Kapitels 2.2.1, die Aufmerksamkeit hat bereits etwas gelitten von den Erklärungen, erfahren wir auf Seite 26,

Zitat (Position der Prozentzahlen verschoben Zwecks einfacheren Lesens):

Für den in Abbildung 21 dargestellten Zeitraum lagen für 2.754.314 (75 %) der 3.654.489 übermittelten symptomatischen COVID-19-Fälle bzw. für 100.925 (50 %) der 201.356 übermittelten hospitalisierten COVID-19-Fälle ausreichende Angaben zum Impfstatus vor.

Zitat Ende

Dass lassen wir kurz Sacken...

Von 25% der symptomatischen Fälle waren die Angaben zum Impfstatus unzureichend. Was bedeutet "unzureichend"? Wurde das Datum der letzten Impfung nicht angegeben? Wurde nicht angegeben die wievielte Impfung es war? Konnte nicht zweifelsfrei unterschieden werden, ob die Person als Grundimmunisiert oder als Aufgefrischt zu zählen ist?

Ich meine, bei der Angabe "Ungeimpft" kann ja nicht viel schief gehen, oder? Hat keine Impfung erhalten, Punkt, Fertig.

25% sind schon eine ganze Menge, wenn man mit den restlichen 75% eine Wirksamkeit der Impfung belegen möchte.

Und die Angaben aus den Krankenhäusern sind sogar noch schlechter. 50% der Hospitalisierungsfälle werden nicht berücksichtigt, weil die Angaben zum Impfstatus unvollständig sind. 50% !!

Das RKI verwendet allerdings gar nicht die Angaben aus dem genannten Zeitraum der KWn 28/2021 bis 10/2022 in Abbildung 21 zur Berechnung der Wirksamkeit der Impfung. Verwendet werden die Zahlen der letzten 4 Wochen dargestellt in Tabelle 4 auf Seite 29.

Angaben zu den Prozentsätzen der jeweils von der Betrachtung ausgeschlossenen Fälle für diesen Zeitraum fehlen vollständig. Es ist allerdings wohl kaum damit zu rechnen, dass in diesen 4 Wochen die 100% Marke geknackt wurde. Sind es die gleichen Quoten? Ist die Quote etwas besser geworden? Oder ist sie sogar schlechter geworden?

Ein Hunger nach den Rohdaten steigt in dem nachdenklichen Betrachter auf. Was auch immer das RKI mit diesen Zahlen jetzt vorrechnen wird, hat ja Aufgrund der fehlenden Datenqualität keinerlei Bedeutung.

Basierend auf den vielleicht in den letzten 4 Wochen nicht mehr zutreffenden 50% und der Feststellung, dass unvollständige Impfstatus-Angaben eine Impfung voraussetzen, da die Angabe "Ungeimpft" kaum unvollständig gemacht werden kann, mache ich mit den Zahlen der Tabelle 4, Altersgruppe 18 bis 59, folgende Rechnung für die Hospitalisierungen auf:

Der Bevölkerungsanteil stammt aus der Tabelle mit den gemeldeten Impfungen nach Bundesländern und Impfquoten nach Altersgruppen (1.4.2022, Tabelle wird montags bis freitags aktualisiert) (xlsx, 105 KB, Datei ist nicht barrierefrei) 2

18 bis 59 Jahre

Anteil an den Fällen

Anteil an der Altersgruppe

Hospitalisierte symptomatische Fälle

2638

100%

N/A

ungeimpft

453

17,1%

20,5%

mindestens einmal geimpft

2185

82,9%

79,5%

Das Ergebnis ist ziemlich sicher genauso wenig korrekt, wie das vom RKI vorgelegte. Das Beispiel zeigt aber, in welcher Größenordnung sich die Ungewissheiten in den Angaben des RKI bewegen.

Und Aufbauend auf diesen Ungewissheiten rechnet uns das RKI die Wirksamkeit der COVID-19-Impfungen vor.

Das RKI berechnet hierbei die Relative Risk Reduction mit einer Formel, welche sich tatsächlich durch Umformung aus der im Anhang des Lancet Artikels "COVID-19 vaccine efficacy and effectiveness—the elephant (not) in the room" 3 dafür angegebenen aufstellen lässt. Die Formel findet sich als Fußnote 13 auf der Seite 29 im Wochenbericht. Üblicherweise wird diese Formel in Studien auf etwa gleich große Versuchsgruppen angewendet, welche nach Alter, Geschlecht und weiteren Kriterien gleichartig besetzt sind und der Betrachtungszeitraum beginnt normalerweise nicht erst 14 Tage nach der Verabreichung des Wirkstoffes.

Gut, man kann ein Auge zudrücken und sagen, ja, das RKI rechnet die Relative Risiko-Reduzierung aus, mit einigen formalen Einschränkungen gegenüber dem Gold-Standard und mit einer fragwürdigen Datenbasis, aus der ungefähr 50% der hospitalisierten Fälle entfernt wurden, eine genaue Angabe der fehlenden Fälle wird ja für den in der Berechnung verwendeten Betrachtungszeitraum nicht angegeben.

Auf der Seite 30 des Wochenberichtes verlässt mich dann aber kurz der Glaube an die Zurechnungsfähigkeit des RKI. Positiv möchte ich aber erst noch erwähnen, dass das RKI auf dieser Seite 30 fairer Weise die ermittelten Impfeffektivitäten als Schätzungen ausweist.

Tabelle 4 enthält zwei Hauptbereiche, Grundimmunisierung und Auffrischung. Wir schauen in die Spalte der Altersgruppe 18 bis 59. Dort erfahren wir, dass der Anteil der nur grundimmunisierten Bevölkerung 57% beträgt. Der Anteil der Bevölkerung mit Auffrischimpfung beträgt 78%.

Haben Sie mir zugehört?

57% der Bevölkerung sind nur Grundimmunisiert und weitere 78% der Bevölkerung sind Aufgefrischt! Wir betrachten hier 135% der Bevölkerung!

Die Fußnote 14 auf der Seite davor weiß zu berichten, Zitat:

In die Berechnung der Anteile Geimpfter in der Bevölkerung bzw. unter den Fällen geht jeweils die Anzahl der Personen/Fälle mit dem Impfstatus von Interesse und die Anzahl der ungeimpften Personen/Fälle ein. Hierbei ist zu beachten, dass diese Anteile Geimpfter in der Bevölkerung nicht direkt mit den täglich berichteten Impfquoten des Digitalen Impfquotenmonitorings verglichen werden können.

Zitat Ende

Dankenswerter Weise gibt es dann noch ein Beispiel, aus dem man erfährt, dass speziell für diese Tabelle eigene Bevölkerungszahlen berechnet werden, so dass die Bevölkerung immer nur aus der jeweiligen betrachteten Impfstatusgruppe und den Ungeimpften besteht.

Man hätte natürlich auch die jeweilige Anzahl der Personen mit dem jeweiligen Impfstatus aus dem Digitalen Impfmonitoring verwenden können, und die Anzahl der noch ungeimpften Personen muss dort ja auch vorliegen, damit die Impfquote angegeben werden kann. Die Formel für die Berechnung der Relativen Risikoreduzierung im Anhang des Lancet-Artikels würde genau solche Personenzahlen-Angaben verlangen.

Da ich in meinem Beispiel nur zwischen ungeimpft und mindestens einmal geimpft unterscheide, konnte ich für mein Beispiel einfach auf die Impfquoten der betrachteten Altersgruppe aus dem Digitalen Impfquotenmonitoring zurückgreifen. Aber die Aussage des RKI ist korrekt, für deren Beispiele ist dies nicht so einfach.

Mein Beispiel zu den Hospitalisierungsdaten zeigt: Die nicht eingeflossenen Fälle sind der echte Knackpunkt. Wenn die Hälfte aller Fälle, wie vom RKI für den Zeitraum von KW 28/2021 bis KW 10/2022 angegeben, wegen unvollständiger Angaben zum Impfstatus keine Verwendung finden, dann führt dies zu erheblichen Fehlern.

Und irritiert es Sie gar nicht, dass die Angaben aus den Krankenhäusern nur zu 50% auswertbar sind, während die Daten zu symptomatischen Fällen es auf 75% auswertbare Daten schaffen? Sollten Krankenhäuser nicht sogar die qualitativ bessere Datenquelle sein?

Je nach dem, was diese ausgeklammerten Daten beinhalten, wird die Impfeffektivität klar und deutlich negativ in allen Altersgruppen.

Und ganz ehrlich gesagt erwarte ich nicht anderes von einem Impfstoff, der das Immunsystem schädigt 4 .

Dennoch, wie gesagt, das Ergebnis meiner Rechnung ist mit Sicherheit kein Faktum. Das Ergebnis der Rechnung des RKI ist allerdings genauso sicher keines.

50% !! Merken Sie sich einfach: 50% !!

Fassen wir zusammen:

Ergänzend will ich noch erwähnen:

Wenn die kurzfristige Effektivität nur eine Illusion, und die langfristige Effektivität negativ ist, was bleibt dann eigentlich noch übrig?

Nur die verursachten Schäden, sonst nichts.


Erkenntnisse haben immer vorläufigen Charakter und sind immer individueller Natur . Sie selbst entscheiden, ob Sie Erkenntnisse anderer als Meinung übernehmen oder ob Sie sich Erkenntnisse selbst erarbeiten. Meine Quellenangaben sollen Ihnen bei letzterem eine Hilfestellung geben, Sie sollten aber immer auch weitere Quellen verwenden.

Glauben Sie nicht, auch nicht mir, sondern prüfen Sie und schlussfolgern Sie selbst.

Fußnoten


  1. Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 - 31.03.2022 , RKI, 2022-03-31
  2. Tabelle mit den gemeldeten Impfungen nach Bundesländern und Impfquoten nach Altersgruppen (1.4.2022, Tabelle wird montags bis freitags aktualisiert) (xlsx, 105 KB, Datei ist nicht barrierefrei) ; RKI; via Internet Archive; 2022-04-01
  3. COVID-19 vaccine efficacy and effectiveness—the elephant (not) in the room ; Piero Olliaro, Els Torreele, Michel Vaillant; The Lancet Microbe, volume 2; Elsevier; DOI: https://doi.org/10.1016/S2666-5247(21)00069-0 ; 2021-07-01
  4. Video-Empfehlung: Wie die COVID-19-Spritzen AIDS verursachen ; Frank Siebert; Idee; 2022-03-28
  5. Professoren stellen die Frage: Ist Impfstoffwirksamkeit eine statistische Illusion? ; Frank Siebert; Idee; 2021-12-02
  6. Impfpflicht ungeeignet für Fremd- und Selbstschutz ; tkp.at; 2022-03-21