Die Privilegien des Rates der Europäischen Union
Privileg, abgeleitet von dem lateinischen "prīvilēgium" 1 , zusammengesetzt aus "prīvus" (in etwa mit "ein einzelnes", "ein separates" übersetzbar, uns heute im Wort "privat" erhalten) und "lex" ("Gesetz", "Regel"), bedeutet in etwa "Privatrecht" oder "Sonderrecht". Schon bei den Lateinern wurden darunter Gesetze verstanden, die einzelne Personen betrafen. Heute verstehen wir darunter oft ein nicht rech ...