Idee der eigenen Erkenntnis
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Die Privilegien des Rates der Europäischen Union

Frank Siebert
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Privileg, abgeleitet von dem lateinischen "prīvilēgium" 1 , zusammengesetzt aus "prīvus" (in etwa mit "ein einzelnes", "ein separates" übersetzbar, uns heute im Wort "privat" erhalten) und "lex" ("Gesetz", "Regel"), bedeutet in etwa "Privatrecht" oder "Sonderrecht". Schon bei den Lateinern wurden darunter Gesetze verstanden, die einzelne Personen betrafen. Heute verstehen wir darunter oft ein nicht rechtlich fixiertes Vorrecht einer Person oder Gruppe. Doch nicht jedes Privileg ist zum Nutzen des Betroffenen.

Ergänzung 2025-06-18: Fußnoten bezüglich dem "Lex Pompeia de ambitu" 52BC, welches bereits den Grundsatz "Audiatur et altera pars" beachtete.

Ich hoffe Sie fragen sich nun, kann es denn Sonderrechte in Deutschland überhaupt geben? Oder in der EU? Steht nicht im Grundgesetz Artikel 3 Absatz 1, Zitat:

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Zitat Ende

Findet sich dort etwa die Floskel "Näheres kann durch Bundesgesetz bestimmt werden."?

Nein und Nein. Der Absatz steht so im Grundgesetz an dieser Stelle, und näheres kann auch nicht durch Bundesgesetz bestimmt werden. In der Bundesrepublik Deutschland sind Sonderrechtsetzungen für einzelne Personen oder Personengruppen rechtlich nicht möglich.

Zudem steht dort auch nicht "Alle Bundesbürger" oder "Alle Menschen im Bundesgebiet", sondern "Alle Menschen". Das Verbot, Sonderrecht für einzelne Personen oder Personengruppen zu erlassen, dass sich aus diesem Artikel logisch zwingend ergibt, erstreckt sich also auf alle Menschen weltweit.

Einzig ein Richter kann im Rahmen eines Strafverfahrens Rechte und Freiheiten einer Person einschränken, z.B. für eine Untersuchungshaft, oder im Falle einer Verurteilung als Strafe.

Wie sieht es mit der EU aus?

In der Charta der Europäischen Union 2 , Kapitel III, Artikel 20, " Gleichheit vor dem Gesetz " steht, Zitat:

Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.

Zitat Ende

Und Artikel 52 "Tragweite der garantierten Rechte", Absatz 1 legt fest, Zitat:

Jede Einschränkung der Ausübung der in dieser Charta anerkannten Rechte und Freiheiten muss gesetzlich vorgesehen sein und den Wesensgehalt dieser Rechte und Freiheiten achten. Unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dürfen Einschränkungen nur vorgenommen werden, wenn sie notwendig sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen.

Zitat Ende

Wir überlegen kurz ob es möglich ist, den Wesensgehalt des Rechtes auf Gleichheit vor dem Gesetz achtend, dessen Ausübung einzuschränken. Die Ausübung dieses Rechtes einzuschränken würde erfordern, irgend jemanden per Gesetzgebung rechtlich ungleich zu stellen. Könnte dies unter Achtung des Wesensgehaltes dieses Rechtes erfolgen?

Nein, ich fürchte das geht nicht. Wenn wir dieses Recht nur für einen einzigen Menschen einschränken, dann ist nicht mehr jeder vor dem Gesetz gleich, und das Recht seines Wesens nach nicht mehr existent.

Und wenn der erste Satz dieses Absatzes nicht erfüllbar ist, interessiert uns der zweite, kompliziertere Satz nicht mehr. Verhältnismäßigkeit und dem Gemeinwohl dienende Zielsetzungen können nicht als Rechtfertigung dienen, wenn das Recht dadurch in seinem Wesen beschädigt wird.

Das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz ist also nicht einschränkbar. Jeder Versuch einer Einschränkung dieses Rechtes mit Berufung auf Artikel 52 EU-Charta hätte den Totalverlust dieses Rechtes zur Folge.

Demnach kann es auch in der EU keine Sonderrechtlegung oder -gesetzgebung für einzelne Personen oder Personengruppen geben.

Insofern muss es sich um Fake-News handeln, dass der Rat der Europäischen Union Beschlüsse fasst, die Gesetzeskraft entfalten, nach denen eine Liste von Personen wesentlicher Grundrechte enthoben werden 3 4 .

Ich meine: Sogar ich als juristischer Laie kann erkennen, dass diese Art von Beschlüssen personenbezogene Sondergesetze - prīvilēgium im wortwörtlichem Sinne - darstellen würden.

Und da vor dem Gesetz alle gleich sind, ist dies schlich unmöglich. Wenn dies wahr wäre, dann würde der Europäische Rat damit ja das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz von ca 8 Milliarden Menschen verletzen, denn die Charta gibt dieses Recht ja allen Personen, nicht nur denen, die in der EU wohnen oder sich dort aufhalten.

Das wesentliche dieses Rechtes, sowohl in unserem Grundgesetz als auch in der Charta, ist die Eigenschaft, dass es nicht im Einzelfall verletzt werden kann. Kommt es zu einer einzigen Ungleichstellung, dann sind alle anderen, bezogen auf diesen Einzelfall, ebenfalls ungleich gestellt.

Vor Gericht bedeutet dieses Recht, dass Urteile unvoreingenommen und nur nach Fakten-, Indizien- und Rechtslage gefällt werden dürfen, ohne einer Partei den Vorzug zu geben. Für den Gesetzgeber bedeutet dieses Recht, dass Gesetze nicht mit Blick auf bestimmte Personen oder Personengruppen erlassen werden dürfen, um diese rechtlich besser oder schlechter zu stellen.

Leider muss ich berichten, dass auf dem Server "EUR-Lex, Access to European Union law" das Dokument 32024D2643 5 auffindbar ist, welches Sanktionen gegen Einzelpersonen verhängt, die ganz konkret den Entzug von Grundrechten bedeuten. Die aufgelisteten Personen sind also in der EU vor dem Gesetz nicht mehr gleich, womit auch Sie, ja Sie, lieber Leser oder Zuhörer, im Vergleich mit diesen Personen ebenfalls nicht mehr gleich vor dem Gesetz sind.

Zitat mit Auslassungen:

Artikel 1

(1) Die Mitgliedstaaten ergreifen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um zu verhindern, dass im Anhang aufgeführte natürliche Personen in ihr Hoheitsgebiet einreisen oder durch ihr Hoheitsgebiet durchreisen, die

a) [Lange Liste von möglichen Vorwürfen]
b) mit den unter Buchstabe a genannten natürlichen Personen verbunden sind;
c) natürliche Personen unterstützen, die unter Buchstabe a genannte Aktivitäten ausüben.

Artikel 2

(1) Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen oder von natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehalten oder kontrolliert werden, die

a) [Lange Liste möglicher Vorwürfe]
b) mit den unter Buchstabe a genannten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen verbunden sind;
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen unterstützen, die unter Buchstabe a genannte Aktivitäten ausüben,

die im Anhang aufgeführt sind, werden eingefroren.

(2) Den im Anhang aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen.

(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten unter den ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, [...]

Zitat Ende

Artikel 1 ist ein Eingriff in die Freizügigkeit in der Europäischen Union. EU-Bürger trifft dies natürlich, aber auch Nicht-EU-Bürger, die sich in der EU aufhalten und über Drittländer ausreisen müssten. Denn auch, soweit ich dies verstanden habe, das Überfliegen eines Landes ist eine Durchreise.

Artikel 2 Absatz 1 ist ein Eingriff in das Eigentumsrecht. Absatz 2 entzieht dem Betroffenen zusätzlich jegliche Unterstützung durch Dritte,

Falls Sie also mit einem betroffenen Menschen verbunden sind, dann sind Sie genauso betroffen. Und was "verbunden" bedeutet, ist juristisch völlig unklar. Über maximal 7 Ecken, so wurde bereits herausgefunden, ist jeder mit jedem "verbunden".

Artikel 2 Absatz 2 bedeutet für jeden, der in der Kneipe dem Gegenüber ein Bier ausgeben möchte oder einem Obdachlosen einen Euro zukommen lassen will, dass er zuerst die Sanktionsliste überprüfen sollte. Sanktionierte Menschen in Deutschland könnten nämlich bald als Obdachlose durch das Land ziehen, da sie ihre Miete oder andere regelmäßigen Kosten nicht mehr bezahlen können, ohne bei der zuständigen Behörde den Kniefall vor dem System zu machen. An ihre Freunde können sie sich auch nicht wenden, ohne diese ebenfalls dem Risiko gleicher Sanktionen auszusetzen.

Natürlich könnte es sein, dass ein Bier oder ein Euro, versehentlich an eine Person, die im Anhang aufgelistet ist, spendiert, Sie mit dieser Person "verbindet". Wir wissen ja nicht, wie dieses "verbindet" auszulegen ist.

Mit Dokument 32025D0966 6 erweitert der Europäische Rat mit Beschluss vom 20. Mai 2025 die Liste der betroffen Personen.

Wie die Nachdenkseiten berichteten sind Alina Lipp, deutsche Journalistin auf der Krim, Thomas Röper, deutscher Journalist in Russland, und Hüseyin Doğru, deutsch-türkischer Chefredakteur des Medienportals Red, auf diese erweiterte Liste gelangt. Letzterer war zu diesem Zeitpunkt in Deutschland und ist es vermutlich noch immer, da ihm das Verlassen Deutschlands dank der Sanktion kaum möglich sein dürfte.

Im Grunde kann er nur zu Kreuze kriechen und nach Artikel 2 Absatz 3 bei der zuständigen Behörde um ein Gnadenbrot flehen, oder versuchen, in einer Botschaft eines Nicht-EU-Landes Asyl zu finden. Was sollte er sonst tun, ohne Reisemöglichkeit außer vielleicht noch per Schiff, und ohne Zugriff auf seine Geldmittel und ohne andere dadurch zu gefährden, dass er Geld, Essen oder Unterkunft von ihnen annimmt?

Bis zur Sanktion von Alina Lipp und Thomas Röper habe ich dem Sanktionsgeschehen nicht viel Aufmerksamkeit geschenkt. Ja, ich bekam mit, dass wir uns selbst mehr damit schädigen als Russland, was diese Sanktionen automatisch "nicht zielführend" und damit auch "unangemessen" macht. Ein weiteres Mal ein klassisches Beispiel für das, dem ich den Namen "Missnahmen" gegeben habe, da Maßnahmen ja angemessen sein müssen,

Aber mit den beiden deutschen Journalisten drängte sich die Frage auf: Ja ist das denn rechtlich überhaupt möglich, einen deutschen Staatsbürger wesentlicher Rechte zu entheben, ohne dass eine Straftat vorliegt und gerichtlich in einem ordentlichen Verfahren festgestellt wurde?

Und mein Ergebnis als juristischer Vollblutlaie lautet: Es ist nicht rechtlich möglich.

Die Entziehung von Rechten per Privileg, einer Sonderrechtsetzung für eine Liste von Personen, widerspricht ein-eindeutig dem Rechtsgrundsatz und aktuellem EU- und Bundesrecht " Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. ".

Und dies betrifft nicht nur die Personen, juristische und natürliche, welche aufgelistet werden, sondern jeden einzelnen Menschen auf dieser Welt. Weil:

Die Gleichheit Aller gilt entweder für Alle oder für Keinen.

Diese Sanktionen betreffen also mein und auch Ihr Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz .

Und noch etwas ist mir aufgefallen. Dieser Beschluss vom 20. Mai 2025 mit anscheinender Gesetzeskraft, immerhin wurde er auf dem Gesetzesserver der EU veröffentlicht, wurde ausschließlich von Mitgliedern der Exekutive der Mitgliedsländer beschlossen.

Dem Protokoll 7 ist entnehmbar, dass der Beschluss von dem "Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ (Verteidigung)" stammt, in dem sich die Verteidigungsminister der EU-Länder trafen.

Am gleichen Tag tagten auch noch die Außenminister als "Rat „Auswärtige Angelegenheiten“" ohne den Zusatz "(Verteidigung)". Der Rat der Europäischen Union hat offensichtlich mehrere Varianten.

Es gibt auch mehrere Varianten der Mehrheitsfindung 8 , im diesem Fall muss die Entscheidung einstimmig gefallen sein, als Beschluss zur gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

Darum wissen wir, dass alle beteiligten Verteidigungsminister oder Stellvertreter dem Beschluss zugestimmt haben. Die im Protokoll verlinkte Teilnehmerliste nennt unseren Verteidigungsminister Boris Pistorius für Deutschland.

Ich stelle fest, unsere Exekutive verfasst in Brüssel Beschlüsse mit Gesetzeswirkung auf Deutschland mit. Ich stelle außerdem fest, dass dasselbe Gremium die Beschlussfassung über das Regelwerk durchführt, welches danach die Liste der betroffenen Personen und Institutionen beschließt. Der Europäische Rat erfüllt bei diesen Sanktionsbeschlüssen gleichzeitig die Rolle der Gesetzgeber und der Richter, während er aus Angehörigen der Executive der Mitgliedsländer zusammen gesetzt ist.

Ich blicke voll Verwunderung auf dieses Beispiel der Gewaltenteilung, und versuche sie zu finden.

Interessanterweise informiert der Rat der Europäischen Union auf seiner eigenen Seite, Zitat:

Über den Europäischen Rat

Der Europäische Rat legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU fest, indem er Schlussfolgerungen annimmt. Er erörtert oder verabschiedet keine EU-Rechtsvorschriften.

Zitat Ende 9

Wenn diese von mir verlinkten Dokumente zu den Sanktionen keine EU-Rechtsvorschriften sind, was sind sie denn?

Handelt es sich um schlichte "Schlussfolgerungen", wenn einer Liste von Menschen grundlegende Rechte auf dem Gebiet der Europäischen Union entzogen werden?

Und wenn es keine EU-Rechtsvorschriften sind, warum befinden sie sich dann auf der Webseite "EUR-Lex, Access to European Union law"?

Was, bitteschön, machen die da in der Union?

Da diese Beschlüsse faktische Auswirkung auf die Ausübung der Rechte durch die betroffenen Personen haben, handelt es sich um Rechtsakte. Da es offenbar kein Gerichtsverfahren gab, muss es sich um Rechtsetzungsakte handeln, entweder Erlasse, Gesetze, Verordnungen oder vergleichbares, also de-facto um Rechtsvorschriften.

Und haben wir nicht vorhin erst gelesen: "Jede Einschränkung der Ausübung der in dieser Charta anerkannten Rechte und Freiheiten muss gesetzlich vorgesehen sein [...]" ?

Auch unter diesem Aspekt muss es sich um eine Rechtsvorschrift, ein Gesetz handeln, da es offensichtlich kein Gerichtsurteil ist, dass auf andere existierende Gesetze verweist.

Möglich, dass der Rat solche nicht verabschieden dürfte, möglich, dass die Information auf der Webseite des Europäischen Rates veraltet ist, an der faktischen Wirkung als EU-Rechtsvorschrift ändert dies jetzt nichts, auch wenn sie einer späteren gerichtlichen Prüfung nicht stand halten sollte.

Ich meine, wenn es weder ein Gerichtsurteil ist, und es als solches zu bezeichnen dürfte schwer fallen, und auch keine Rechtsvorschrift sein kann, da der Rat laut eigener Website solche nicht verabschiedet, was könnte es dann sonst noch sein? Ein Vertrag zwischen den EU-Staaten? Auch dies würde nichts daran ändern, dass darin Recht gesetzt wird, mit deutlich negativer Wirkung auf die Rechte der Betroffenen.

Irgendwie ist das alles sehr seltsam.

Klar erscheint mir nur: Inhaltlich liegt hier eine de-facto Sonderrechtsetzung vor, ein Rechtsbruch, und zwar ein Bruch mit dem zentralsten Rechtsgrundsatz der "westlichen Wertegemeinschaft" überhaupt: " Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. "

Zudem erfolgte mit der Auflistung der Personen faktisch deren Verurteilung, ohne Gerichtsurteil, ohne dem Rechtsgrundsatz "es werde auch die andere Seite gehört" zu folgen. Mindestens zwei Jahrtausende juristischer Tradition wurden damit die Toilette hinunter gespült 10 11 12 .

Der Vorgang überschreitet, wie dargelegt, eine lange Liste roter Linien, die unsere "westlichen Werte" ziehen. Wenn Sie sich dies für Ihre Zukunft und die Ihrer Kinder wünschen, dann sollten Sie dies ignorieren.

Wissen Sie es besser? Ich lerne gerne dazu.

Nun, so richtig neu ist das Problem im Grunde gar nicht. Schon während der psychologischen Kriegsoperation Namens "Corona" wurden systematisch Rechtsetzungen vorgenommen, meist durch schlichte Verordnungen, welche zu ungleichen Einschränkungen der Rechte und Freiheiten von Ungespritzten oder auch Ungetesteten führten, auf dass möglichst viele Menschen dem ausgeübten und aus meiner Sicht offensichtlich rechtswidrigen Druck nachgeben, sich Testen oder gar Gen-Spritzen zu lassen.

Und der Blick in unsere rosige Zukunft - mit Zwangsrekrutierungen für die Ostfront und sogenanntem "digitalem Bargeld", dass zur Freude des Chefs der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich so programmierbar gemacht werden kann 13 , dass je nach "Wohlverhalten" einer Person bestimmte Waren und Dienstleistungen, auch in Abhängigkeit von der Entfernung von der Meldeadresse, rationiert oder auch gar nicht gekauft, bzw. in Anspruch genommen werden können - lässt erahnen, dass wir uns wohl an solche rechtlich höchst bedenklichen Entrechtungen ohne richterliche Entscheidung langsam gewöhnen sollen, damit wir diese irgendwann als "Normal" empfinden.

Das klingt Heute für viele noch wie eine Verschwörungstheorie, obwohl die Weichen in diese Zukunft in aller Öffentlichkeit gestellt werden. Weil aber Tagesschau, Heute-Journal, Bild, Welt, FAZ, Süddeutsche, Zeit und andere "Qualitätsmedien" den Blick von diesen Themen fort richten, rennen noch immer viele dieser Zukunft blind entgegen.

In diesem Sinne hatte die Corona-Politik tatsächlich einigen Erfolg vorzuweisen. Die "Qualitätsmedien" standen der Politik ganz stramm bei, ja trieb diese teilweise gar vor sich her, um dieser noch ärgere Missnahmen abzutrotzen. Und ein großer Teil unserer Mitbürger schloss getreu dem Motto, dass nicht sein kann was nicht sein darf, die Augen vor der Machtanmaßung ihrer eigenen Entrechtung, und viel zu viele wollen auch Heute noch nicht hin schauen.

So ist die Sonderrechtsetzung des EU-Rates zuerst gegen einzelne Nicht-EU-Bürger und nun auch gegen kritisch berichtende Journalisten mit deutscher Staatsangehörigkeit auch als weiteres Element der langsamen Gewöhnung an unsere Entrechtung zu betrachten. Und natürlich soll es andere davor abschrecken, weiter kritisch zu berichten.

Denn wenn es so weit ist, dass wir alle zwangsrekrutiert werden, um unsere Werte wie Freiheit, Gleichheit und Demokratie an der Ostfront zu verteidigen, dann würden Stimmen doch sehr stark stören, die darauf hinweisen, dass wir diese offensichtlich schon verloren haben, da ja zwangsrekrutiert wird und laut Grundgesetz im Kriegsfall in Deutschland auch keine Bundestagswahlen mehr stattfinden, und dass der Krieg wohl doch eher für das Wohl einiger ausgesuchter Banken und Aktienunternehmen geführt wird.

Aber schon jetzt kann jeder sehen, der dies will. Bereits die Tatenlosigkeit des Bundestages bezüglich der Prüfung der Bundestagswahl, trotz ganz offensichtlich erheblicher Unregelmäßigkeiten bei der Wahldurchführung, Auszählung und Ergebnisübertragung, die vermutlich dazu führten, dass das Bündnis Sarah Wagenknecht den Einzug in den Bundestag verpasste, spricht Bände über den traurigen Zustand der Demokratie in Deutschland 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 .

Auch die Einberufung des alten Bundestages nach der Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses des neuen Bundestages 25 , um noch schnell das Grundgesetz zu ändern, hätte eigentlich jedem die Augen öffnen sollen, wie es um die Demokratie in Deutschland bestellt ist.

Kritischer Journalismus hat also auch Heute schon durchaus hinreichend Gründe zu Fragen, welche Werte dies denn noch sein sollen, zu deren Verteidigung wir bald antreten sollen. Insofern ist es wenig verwunderlich, dass kritische Journalisten die Kriegsvorbereitungen an der Heimatfront sehr stark stören und im Zuge dieser Vorbereitungen natürlich verfolgt werden, auch unter Missachtung der aus der Menschenwürde abgeleiteten Grundrechte jedes Menschen.

Es handelt sich um einen Angriff auf die Pressefreiheit und damit automatisch auch auf die Meinungsfreiheit. Und falls Sie meinen, Sie seien vom Angriff auf die Pressefreiheit nicht betroffen, weil Sie kein Journalist sind, dann irren Sie gewaltig. Teil Ihrer Meinungsfreiheit ist Ihre freie Wahl der Informationsquellen. Werden Informationsquellen bekämpft, so wird damit automatisch auch Ihre Meinungsfreiheit bekämpft. Da die Meinungsfreiheit konstituierend für die Demokratie ist, wie es das Bundesverfassungsgericht mehrfach deutlich formulierte, handelt es sich zwangsläufig auch um einen Angriff auf die Demokratie.

Ob Sie dies in Ihrem täglichen Leben bemerken, spielt übrigens keine Rolle bei dieser Feststellung.

Kritischer Journalismus steht natürlich dem Fortschritt der Kriegsvorbereitungen entgegen.

Ich selbst bin total für Fortschritt. Darum schreite ich in die Richtung einer Zukunft fort, in der freie und gleiche Menschen das Primat über die Politik erlangt haben, und den Organen des Staates dedizierte, eng abgegrenzte Dienstleistungsaufgaben übertragen, die diese nicht weiter übertragen dürfen und auch nicht ausweiten dürfen. Ein Staat, in dem ein Ministerkabinett weiß, dass es seine freien Bürger nicht regiert, sondern diesen ministriert. Ein Staat mit echter Gewaltenteilung. Ein Staat mit sozialem Frieden im Inneren, und kooperierender, Konflikte moderierender und Frieden stärkender Außenpolitik. Ein Staat, in dem Staatsorgane keine "Nichtregierungsorganisationen" finanzieren dürfen. Ein Staat, in dem Staatsorgane keine geheimen Verträge abschließen dürfen, und alle geschlossenen Verträge auf einem hierfür eingerichteten Server veröffentlichen müssen. Ein Staat, in dem die Staatsbürgerschaft verinnerlicht hat, dass sie der Staat ist.

Wählen auch Sie für Ihren eigenen Fortschritt die richtige Richtung. Und lassen Sie sich nicht an den Abbau ihrer Rechte gewöhnen, auch nicht zugunsten einer angeblichen Verbesserung der Sicherheit. Wurden diese Rechte hinreichend geschliffen, dann ist niemand mehr sicher.

Freiheit, Gleichheit und Frieden beginnen in unseren eigenen Gedanken.


Erkenntnisse haben meistens vorläufigen Charakter und sind immer individueller Natur . Sie selbst entscheiden, ob Sie Erkenntnisse anderer als Meinung übernehmen oder ob Sie sich Erkenntnisse selbst erarbeiten. Meine Quellenangaben sollen Ihnen bei letzterem eine Hilfestellung geben, Sie sollten aber immer auch weitere Quellen verwenden.

Glauben Sie nicht, auch nicht mir, sondern prüfen Sie und schlussfolgern Sie selbst.

Fußnoten


  1. privilegium - Wiktionary, the free dictionary ; Wiktionary
  2. Charta der Grundrechte der Europäischen Union ; www.europarl.europa.eu; 2000-12-18
  3. Die EU-Sanktionen gegen Lipp und Röper sind ein Skandal ; Tobias Riegel; NachDenkSeiten - Die kritische Website; 2025-05-22
  4. Bundesregierung instrumentalisiert Russland-Sanktionen, um gegen kritische Gaza-Berichterstattung vorzugehen ; Florian Warweg; NachDenkSeiten - Die kritische Website; 2025-06-03
  5. Document 32024D2643 - Beschluss (GASP) 2024/2643 des Rates vom 8. Oktober 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands ; eur-lex.europa.eu; 2024-10-08
  6. Document 32025D0966 - Beschluss (GASP) 2025/966 des Rates vom 20. Mai 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2643 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands ; eur-lex.europa.eu; 2025-05-20
  7. Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ und Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ (Verteidigung) ; Consilium; 2025-05-20
  8. Aufgaben des Rates ; Consilium
  9. European Council ; Consilium
  10. Die "Lex Pompeia de ambitu" aus dem Jahr 52 vor Christus reduzierte die Zeit für Plädoyers der Anklage auf 2 Stunden und für Verteidiger auf 3 Stunden, was immerhin belegt, dass es schon damals üblich war, dass beide Seiten gehört werden.
  11. Lex Pompeia de ambitu - Wikipedia ; en.wikipedia.org
  12. Silent leges inter arma - Von der Tat bis zur Verurteilung ; Franz Ivan Jaß; Ciceros Rede Pro Milone im Lateinunterricht; Seite 22; www.uni-potsdam.de; 2024-03-26
  13. Der wesentliche Unterschied zwischen digitalem Zentralbankgeld und Bargeld ; Frank Siebert; Idee; 2025-06-14
  14. 4,97 Prozent: BSW bezweifelt Rechtmäßigkeit des Wahlergebnisses ; multipolar-magazin.de; 2025-02-24
  15. Auslandsdeutsche: Verfassungsrechtler kritisiert „schweren Wahlfehler“ – Expertin widerspricht ; DIE WELT; 2025-02-24
  16. Briefwahl aus dem Ausland: Die Wut vieler Nicht-Wähler wider Willen ; DIE WELT; 2025-02-24
  17. Bundestagswahl: Massive Vorwürfe des Wahlbetrugs ; Thomas Oysmüller; tkp.at; 2025-02-26
  18. Verhinderte Wahlteilnahme von Auslandsdeutschen, das Desinteresse der Bundesregierung und weitere Unregelmäßigkeiten ; Florian Warweg; NachDenkSeiten - Die kritische Website; 2025-02-27
  19. Wahlpanne in Bad Kötzting: Dem BSW fehlten 39 Stimmen – Landratsamt korrigiert Ergebnis ; Mittelbayerische.de; 2025-02-27
  20. WABEO: Wahlmängel bei Wahlurnen, Umgang mit Stimmzetteln, Angaben zu Wahlbezirken und Wahlleitern ; Pravda DE; 2025-03-06
  21. 4,972 % bei der Bundestagswahl - und keine sofortige Neuauszählung der Stimmen ; Rechtslupe; 2025-03-14
  22. Kenntnis über Zahl der Wahllokale ; STO; Deutscher Bundestag; 2025-03-28
  23. Niederschriften aus Wahllokalen an die Wahlkreise ; STO; Deutscher Bundestag; 2025-03-31
  24. BSW-Einspruch gegen Bundestagswahl: „Haben Fünf-Prozent-Hürde mit hoher Wahrscheinlichkeit geknackt“ ; www.fr.de; 2025-04-26
  25. Bundesverfassungsgericht macht Weg frei für Bundestags-Sondersitzung ; ARD-Rechtsredaktion Egzona Hyseni und Christoph Kehlbach; tagesschau.de; 2025-03-14