Idee der eigenen Erkenntnis
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Aufs Wort Geschaut: Weltanschauliches Bekenntnis versus Meinungsäußerung

Frank Siebert
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Das Grundgesetz schützt in Paragraph 5 die Meinungsfreiheit, die allerdings nach Absatz 2 dieses Paragraphen durch verschiedenste Gesetze eingeschränkt werden kann. Interessanterweise listet Paragraph 4 für weltanschauliche Bekenntnisse keine Einschränkungsmöglichkeiten auf. Es ist an der Zeit, den Unterschied zwischen einer Meinungsäußerung und einem weltanschaulichem Bekenntnis heraus zu arbeiten.

Der Absatz des Paragraphen 4 Absatz 1 Grundgesetz lautet komplett, Zitat:

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Zitat Ende 1

Das Wort Erkenntnis habe ich ja bereits früher untersucht und seither gibt es nach jedem Artikel stehts die gleichen Abschiedsworte mit einem Link auf jenen Artikel. Wenn Sie diesem noch nie gefolgt sind, dann wird es nun aber höchste Zeit. Ich bin auch recht stolz auf das abschließende Gedicht über die Fortpflanzung von Ideen.

Erkenntnis ist die Geburt neuen Wissens und neuer Ideen, entstanden aus der gegenseitigen Befruchtung bestehenden Wissens und bestehender Ideen und, manchmal, neuen Daten.

Den Begriff "weltanschaulich" sollten wir vielleicht zuerst kurz einordnen. Den Begriff "Welt" habe ich in meinem Beitrag "Aufs Wort Geschaut: Naturschutz versus Umweltschutz" 2 durchleuchtet, mit dem Ergebnis, dass dieses "Zeitalter des Menschen" bedeutet.

Die Endung "-lich" dient entweder dazu ein Adjektiv von einem Verb, ein Adjektiv von einem Nomen, oder ein Adverb von einem Adjektiv abzuleiten 3 .

Der Seite Wortbedeutung.info 4 zufolge wäre das Adjektiv "weltanschaulich" von dem Nomen "Weltanschauung" abgeleitet. Die Endung "-ung" wiederum wird verwendet, um Nomen von Verben abzuleiten 5 . Das Verb wäre in unserem Fall "weltanschauen", oder, da dies so ungewohnt klingt, "anschauen der Welt".

Aus dem Anschauen der Welt wird also eine Weltanschauung, auf der ein weltanschauliches Irgendwas folgt, in unserem Fall ein Bekenntnis. Laut dem einzigen passenden Punkt, Punkt 3, der im englischen Wiktionary angegebenen Wortbildungsalternativen mit der Endung "-lich", teilt uns das Adjektiv "weltanschaulich" mit, dass das Bekenntnis zugehörig zur Weltanschauung ist.

Das klingt zunächst einmal doch sehr stark nach dem, was wir sonst salopp eine Meinungsäußerung nennen. Oder?

Ach ja, laut Wortbedeutung.info" kann "Anschauung" entweder die Art und Weise, wie man etwas betrachtet oder interpretiert sein, oder die Handlung des Anschauens selbst, wobei letzteres die seltenere Verwendung sei 6 . Mit "Weltanschauung" verbinden wir aber nicht "die Art und Weise, wie man die Welt betrachtet oder interpretiert", sondern entweder "die Handlung des Anschauens" oder das hieraus gewonnene Ergebnis. Zumindest geht es mir so, vielleicht geht es Ihnen ja anders.

Das Bekenntnis kann also entweder mit der Beobachtung der Welt zusammen hängen, oder mit dem Ergebnis dieser Beobachtung, oder auch beides; in beiden Fällen wäre es ein "weltanschauliches Bekenntnis".

Das klingt nicht mehr nach einer einfachen Meinungsäußerung. Ein "weltanschauliches Bekenntnis" könnte unter anderem als "Zeugnis ablegen von Beobachtungen in der Welt" verstanden werden.

Jetzt, wo wir uns ein Bild von den Interpretationsmöglichkeiten des Wortes "weltanschaulich" gemacht haben, wird es Zeit einen Blick in die Wörterbücher zu werfen, was diese als Synonyme anbieten. Sowohl das englische als auch das deutsche Wiktionary als auch Wortbedeutung.Info bieten lediglich das Synonym "ideologisch" an.

Das ist sehr erschreckend. Während ich "weltanschaulich" als auf der Anschauung der Welt beruhend betrachte, soll es laut Synonym auf einer Doktrin, einer Philosophy oder auf einer Sammlung von Glaubens- oder Grundsätzen einer Person oder Gruppe beruhen 7 . Ich hätte den Begriff "ideologisch" vielleicht als Antonym gewählt, aber doch nicht als Synonym. Es ist doch ein großer Unterschied, ob etwas auf einer Idee oder Sammlung von Ideen beruht oder auf einer Beobachtung.

Habe ich hier eine wenig beachtete orwellsche Wortverdrehung gefunden? Und warum sollte der Gesetzgeber "ideologische Bekenntnisse" besser schützen als Meinungen?

Ich mache noch einmal einen Schritt zurück. Weltanschauung, dass ist die Handlung des Anschauens der Welt oder deren Ergebnis. Bilden wir hieraus das Adjektiv "weltanschaulich", dann können wir es als "aus der Handlung des Anschauens der Welt hervorgegangen" verstehen, so dass das "weltanschauliche Bekenntnis" ein Bekenntnis ist, das aus der Anschauung der Welt hervorging.

Die Anschauung der Welt führt zur Weltanschauung führt zum weltanschaulichen Bekenntnis.

Das macht tatsächlich Sinn, besonders auch im Kontext einer Gesetzgebung, welche das weltanschauliche Bekenntnis in besonderer Weise schützt, während ein besonderer Schutz "ideologischer Bekenntnisse" keinen erkennbaren Sinn macht, es sei denn Ideologen haben den Paragraphen verfasst.

Ich halte mein Ergebnis hier noch einmal fest, in der Überzeugung, dass der Gesetzgeber genau dies meinen muss, weil die Alternative sinnlos zu sein scheint:

weltanschauliches Bekenntnis: Ein auf die Beobachtung der Welt Bezug nehmendes oder aus ihr hervorgehendes Bekenntnis.

Jetzt, endlich, sollten wir uns der Frage zuwenden: Was ist der Unterschied zwischen einer Meinungsäußerung und einem Bekenntnis?

"Meinung" ist ein Nomen, dass von dem Verb "meinen" abgeleitet ist. Und "meinen" hat seine Bedeutung, ja sogar seine Aussprache über die Jahrhunderte beibehalten, wenn den Sprachforschern geglaubt werden darf 8 . Als Bedeutung für "meinen" werden im Wesentlichen die Bedeutungen "glauben", "denken", "sagen" (er meinte zu mir) und "bedeuten" (was meinen seine Worte?) angegeben. In dem Eintrag zum Althochdeutschen "meinen" sind es "glauben", "denken" und "benennen". Wir sehen, die Awendungen dieses Wortes waren über die Jahrhunderte erstaunlich stabil und zielten vorwiegend auf das Glauben und das Denken.

"Meinungsäußerung" ist die Mitteilung eines Glaubens oder eines Gedankens.

Und diese Meinungsäußerung kann nach Absatz 2 des Paragrafen 5 GG. durch Gesetze eingeschränkt werden. Das ist vor allem deshalb irritierend, weil religiöse Bekenntnisse, die ebenfalls nach Paragraf 4 GG nicht, oder nur in Abwägung gegen die anderen Grundrechte, eingeschränkt sind, in besonderem Maße auf Glauben beruhen. Macht der Gesetzgeber hier einen Unterschied zwischen religiösem Glauben und weltlichem Glauben?

Ob dies klarer wird, wenn wir den Begriff Bekenntnis untersucht haben?

"Bekenntnis" leitet sich genauso wie "Erkenntnis" von dem Verb "kennen" ab. Die Bedeutung dieses Verbs hat sich über die Zeit nicht verändert 9 . Die Hinweise auf die hergeleitete proto-germanische Abstammung des Wortes drängen den Verdacht einer Verwandtschaft des Wortes mit der "kunni" auf 10 , für das wir heute den aus dem lateinischen eingedeutschten Begriff "Familie" verwenden.

Als Bedeutungen werden angeboten:

Zu diesem Verb "kennen" schauen wir nun, wie die Vorsilbe "be-" die Bedeutung verschiebt. Die Sprachforscher geben hier drei alternative Möglichkeiten an 11 :

  1. untrennbare verbale Vorsilbe, die bedeutet, dass man an etwas arbeitet oder den Zustand verändert
  2. untrennbare verbale Vorsilbe, die das Berühren des Objekts bedeutet
  3. untrennbare verbale Vorsilbe, die das Erörtern oder Erwähnen des Objekts bedeutet

Einigen wir uns darauf, dass in unserem Fall die dritte Möglichkeit korrekt ist, "bekennen" also das Erörtern oder Erwähnen des Objektes bedeutet, dass man kennt. Ein passender Sinn der beiden anderen Alternativen drängt sich mir nicht auf.

Demnach ist "Bekenntnis" die Erörterung oder Erwähnung eines Objektes oder Themas oder Menschen, mit dem man sich bekannt gemacht hat. Um eine rekursive Definition zu vermeiden, würde ich es abschließend so formulieren:

"Bekenntnis" ist die Erörterung oder Erwähnung eines Themas oder Menschen, zu dem man Wissen hat.

Der Unterschied zwischen Meinungsäußerung und Bekenntnis ist daher, dass eine Meinungsäußerung auf einfachen Gedanken und Glauben beruht, während ein Bekenntnis auf Kenntnis beruht.

Diese Feststellung führt bei der Betrachtung des Begriffes "Glaubensbekenntnis" zu starker Irritation, aber ein starker Glaube sollte dies aushalten.

Der Gesetzgeber unterscheidet hier also tatsächlich zwischen dem religiösen Bekenntnis zu einem Glauben und der Äußerung eines weltlichen Glaubens, der Meinungsäußerung. Nur die Äußerung zu einer der Beobachtung der Welt entnommen Kenntnis oder daraus folgender Erkenntnis ist dem religiösen Bekenntnis zu einem Glauben rechtlich gleich gestellt.

Da auch Erkenntnisse meist vorläufig sind und durch neue abgelöst werden können, besteht der Unterschied nicht in der möglichen Richtigkeit oder Falschheit der Aussage, sondern tatsächlich nur in der Tiefe der Auseinandersetzung mit dem Gegenstand der Betrachtung. Habe ich irgendwo etwas gehört und ungeprüft übernommen, so handelt es sich um eine Meinung, also etwas, was ich Glaube, weil es z.B. im Fernsehen berichtet wurde.

Bei hinreichend sorgfältiger Anschauung des weltlichen Gegenstandes der Aussage handelt es sich um ein weltanschauliches Bekenntnis, andernfalls handelt es sich um eine Meinungsäußerung.

Und da die Erörterungen hier auf der Anschauung der Welt beruhen, hier speziell auf der Anschauung der Bedeutung der Worte und deren Wandel im Zeitalter des Menschen, sind alle Ausführungen auf dieser Seite, und ganz besonders das abschließend geäußerte Ergebnis, ein weltanschauliches Bekenntnis, und unterliegen daher nicht den Einschränkungen der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz.

Das ist zumindest das Ergebnis meiner Analyse als blutiger Laie der Rechtswissenschaften.

Natürlich besteht immer die Gefahr, dass Juristen die sprachliche Bedeutung des Begriffes "weltanschauliches Bekenntnis" anders verstehen, besonders dann, wenn sogar Wörterbücher "ideologisch" als Synonym für "weltanschaulich" anbieten. Aber Gesetze müssen ja allgemein verständlich sein, wenn sie das Zusammenleben der Allgemeinheit regeln sollen. Sicherlich hätten die Autoren den Begriff "ideologisch" verwendet, wenn sie dies gemeint hätten. Sollte ich falsch liegen, dann zeigt dieses Ergebnis immerhin eine Schwäche in der rechtssicheren Formulierung auf und kann als Anregung für Verbesserungen dienen.

Ein sehr praktischer Nebeneffekt meiner Artikel hier ist außerdem, dass sie die Sorgfalt meiner Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Thema dokumentieren.

Und sollte der Gesetzgeber doch, entgegen meiner Vermutung, ein ideologisches Bekenntnis meinen, dann gab es in der Aufzählung neben der Doktrin und den anderen Punkten ja auch noch die Philosophie. Und was ist wahrheitsliebender als die Suche nach der Wahrheit? Und geht es nicht auf dieser Seite nur um genau dieses?

In diesem Sinne, und zwar nur im Sinne der Philosophie, wie ich mit Nachdruck betonen möchte, ist die Idee der eigenen Erkenntnis sicherlich ideologisch-philosophisch; eine Weltanschauung, die jedem, auch mir, zutraut, Wahrheit zu suchen und zu finden. Auch in diesem Kontext ist jeder meiner Artikel ein "weltanschauliches Bekenntnis", ein Bekenntnis zur Wahrheitssuche, ein Bekenntnis zur Erkenntnissuche.

Aber ich bleibe dabei, dass niemand durch eine Doktrin, also durch angetragene Lehre und Unterweisung oder vorgesetztes Wissen, zu einer Weltanschauung im Sinne des Wortes gelangen kann.

Wie aber wird das "weltanschauliche Bekenntnis" vom Bundesverfassungsgericht oder dem Bundesverwaltungsgericht verstanden?

Hierzu gibt Professor Dr. Klaus Ferdinand Gärditz in den Unterlagen zu seiner Vorlesung Staatsrecht II – Grundrechte einen Einblick, mit Verweisen zu Urteilen. In dem Dokument mit der mir rätselhaften Überschrift "§ 9 Religionsfreiheit" 12 , rätselhaft, weil es doch um Artikel 4 GG. geht, erläutert er unter anderem, Zitat:

Religion wie Weltanschauung sprechen den Menschen im Kern seiner Persönlichkeit an und erklären auf eine umfassende Weise den Sinn der Welt und des menschlichen Lebens. 13 14

Und Zitat:

Reichweite und Grenzen der normativ relevanten Selbstbeschreibung ergeben sich aber aus den Begriffen des staatlichen Rechts, namentlich den Verfassungsbegriffen ‚Religion’, ‚Gewissen’ oder ‚Weltanschauung’, und sind damit notgedrungen ebenfalls dem staatlichen Letztentscheidungsrecht unterworfen.

Und Zitat:

Religion: Diese ist „eine mit der Person des Menschen verbundene Gewißheit über bestimmte Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens zu verstehen; dabei legt die Religion eine den Menschen überschreitende und umgreifende (“transzendente”) Wirklichkeit zugrunde“ 15 16

Und Zitat:

Weltanschauliches Bekenntnis: Eine Weltanschauung ist definiert wie eine Religion. Der Unterschied besteht darin, dass „sich die Weltanschauung auf innerweltliche (“immanente”) Bezüge beschränkt“. 17 18

Und Zitat:

Art. 4 GG schützt auch die negative Freiheit, an etwas nicht zu glauben bzw. staatlicherseits nicht einen Glauben oktroyiert zu bekommen. Dies bestätigt zusätzlich Art. 136 Abs. 4 W[eimarer]R[eichs]V[erfassung] i[n]V[erbindung]m[it] Art. 140 GG.

Zitat Ende

Aha, versuchen wir das zu verstehen.

Das letzte zuerst: Die Weimarer Reichsverfassung wird erwähnt. Ich staune und schweige hierzu. Vielleicht habe die Abkürzung WRV falsch entschlüsselt. Staatlicherseits meint hier vermutlich "Seitens staatlicher Organe und Ämter", nicht "Seitens der Gemeinschaft von Menschen, die den Staat bilden" und oktoyieren bedeutet offenbar "aufzwingen" 19 . Ich muss mir von staatlichen Organen also nicht den bereits religiös zu nennenden Glauben an die angeblichen Gefahren des CO₂, CH₄ und des menschengemachten globalen Klimawandels aufzwingen lassen, der die Klimavergangenheit ignoriert und der die sichere Energieversorgung, Bewegungsfreiheit und gesunde Ernährung zur Todsünde erklärt sowie die Umwelt im Namen des Klimaschutzes zerstört.

Da die sogenannte Klimapolitik danach strebt, den Klimaschutz zur Grundlage, ja zum allumfassenden Sinn aller Handlungen des Staates zu machen, und mit Staat meine ich neben den Organen auch und zuvorderst die Menschen, so handelt es sich ganz Gewiss um eine Religion oder zumindest Weltanschauung, die in die privatesten Bereiche eines jeden Menschenleben einzudringen sucht, um den Menschen das rechte Leben zum "Schutze des Klimas" zu lehren oder wahlweise auch aufzuzwingen.

Mögen also Aussagen zu meinen weltanschaulichen Erkenntnissen vielleicht nicht nach Art 4. GG geschützt sein, so schützt mich Artikel 4 GG doch immerhin davor, staatlichen Organen und Ämtern deren klimapolitischen, oder wenn wir bereits dabei sind, gesundheitspolitischen und sicherheitspolitischen Glaubenslehren glauben zu müssen.

Ob mir hieraus ein realer Schutz entsteht, ist natürlich eine ganz andere Frage. Letztlich entscheidet der Staat - hier sind offensichtlich wieder Organe des Staates gemeint - ob es sich um eine Religion oder Weltanschauung handelt.

Das Bundesverwaltungsgericht sagt, wenn man die herausgearbeiteten Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Religion und Weltanschauung zu einer Aussage über die Weltanschauung zusammensetzt und das Wort "immanent" 20 mit "innewohnen" übersetzt:

Unter Weltanschauung ist eine mit der Person des Menschen verbundene Gewissheit über bestimmte Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens zu verstehen, die sich auf Bezüge bezieht, die der Welt innewohnen.

Bestimmte Aussagen sind keine umfassenden Aussagen, können es demnach Aussagen zu Teilen des Weltganzen sein? Oder soll dies ungeschickt andeuten, dass Dank der Gewissheit die Aussagen mit Bestimmtheit getroffen werden? Oder sind nur ganz bestimmte, aber hier nicht näher bestimmte, Aussagen oder Arten von Aussagen zum Weltganzen relevant? Gefolgt ist dieser kryptische Hinweis von dem Wort "sowie", nicht von "so" gefolgt von "wie", so dass das Folgende keine Konkretisierung sondern eine Weiterfassung der anerkannten Gewissheiten darstellt, und zwar Gewissheiten zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens, die sich auf Bezüge bezieht, die der Welt innewohnen.

Darf ich noch darauf Hinweisen, dass in der Begriff "Gewissheiten" von dem Wort "Wissen" 21 abgeleitet ist? Gut, auch die Religion soll ja dem Text nach diese Gewissheit bringen. Wir können also davon ausgehen, dass dieses Wort nicht wörtlich gemeint ist.

Das Bundesverfassungsgericht übernahm vom Oberverwaltungsgericht die Aussage als wesentlich, dass Religion wie Weltanschauung den Menschen im Kern seiner Persönlichkeit ansprechen und auf eine umfassende Weise den Sinn der Welt und des menschlichen Lebens erklären.

Auf mich und meine Aussagen auf der Seite "Idee der eigenen Erkenntnis" übersetzt, stellt sich also die Frage, ob es den Kern meiner Persönlichkeit anspricht wenn ich feststelle: "Ich denke, also denkt das Universum" 22 . Immerhin lege mich damit darauf fest, dass ich Teil des Universums bin, und nicht etwa ein Besucher, der sich interessiert umschaut. Ich mache damit auch meine Gedanken zu einem Teil des universalen Denkens und betrachte die Ergebnisse meines Denkens, meine Erkenntnisse, als Teil des Erkenntnisprozesses des Universums über sich selbst. Hieraus ergibt sich für mich, dass Lernen, Denken und Erkennen ein wesentlicher Teil des Sinnes meines Lebens darstellen, und dass das Mitteilen dieser Erkenntnisse und der zu ihnen führenden Gedanken unabdingbarer Teil meiner Weltanschauung sind, da ich nicht weiß, ob sie auf irgend eine andere Weise automatisch Teil des universalen Denkens werden. Und da ich mich für niemanden Besonderen halte, so gilt gleiches wohl für die Gedanken und Erkenntnisse aller Menschen und kann als Sinn des menschlichen Lebens und hieraus folgend der Welt, ja sogar des Lebens an sich und des Universums als ganzes betrachtet werden, sofern letzteres darauf Wert legt einen Sinn zu haben.

Was meinen Sie? Handelt es sich um eine Weltanschauung?

Zu dem Rest, der noch fehlt um auf 42 zu kommen, kann ich leider noch nichts sagen. Dieser Teil bleibt ungelöst.

Finden Sie es auch erstaunlich, wie unterschiedlich der Begriff "weltanschauliches Bekenntnis" verstanden werden kann? Meine Schulbildung hat mich darauf nicht vorbereitet. In der Arbeit als Softwareentwickler war und ist es dann oft sehr wichtig, genau und mehrmals mit verschiedenen Formulierungen beim Anwender nachzuhaken, bis man Zweifel zur Bedeutung einzelner Begriffe ausräumen konnte.

Offenbar lässt mich dieses Problem auch abseits der Softwareentwicklung nicht los.

Sollten Sie nun völlig verwirrt sein: Gut so, denn,


Erkenntnisse haben meistens vorläufigen Charakter und sind immer individueller Natur . Sie selbst entscheiden, ob Sie Erkenntnisse anderer als Meinung übernehmen oder ob Sie sich Erkenntnisse selbst erarbeiten. Meine Quellenangaben sollen Ihnen bei letzterem eine Hilfestellung geben, Sie sollten aber immer auch weitere Quellen verwenden.

Glauben Sie nicht, auch nicht mir, sondern prüfen Sie und schlussfolgern Sie selbst.

Fußnoten


  1. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ; www.gesetze-im-internet.de
  2. Aufs Wort Geschaut: Naturschutz versus Umweltschutz ; Frank Siebert; Idee; 2022-12-05
  3. lich - Wiktionary, the free dictionary ; Wiktionary
  4. weltanschaulich - Wortbedeutung.info ; Wortbedeutung.info
  5. ung - Wiktionary, the free dictionary ; Wiktionary
  6. Anschauung - Wortbedeutung.info ; Wortbedeutung.info
  7. ideology - Wiktionary, the free dictionary ; Wiktionary
  8. meinen - Wiktionary, the free dictionary ; Wiktionary
  9. kennen - Wiktionary, the free dictionary ; Wiktionary
  10. kunni - Wiktionary, the free dictionary ; Wiktionary
  11. be- - Wiktionary, the free dictionary ; Wiktionary
  12. § 9 Religionsfreiheit ; Klaus Ferdinand Gärditz; www.jura.uni-bonn.de; 2017-07-15
  13. BVerfGE 105, 279 (293). Wörtlich: Diese bestimmten, wie es das Oberverwaltungsgericht ausgedrückt hat, die Ziele des Menschen, sprächen ihn im Kern seiner Persönlichkeit an und erklärten auf eine umfassende Weise den Sinn der Welt und des menschlichen Lebens.
  14. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670-91 -, Rn. 1-102, Fundstelle(n) BVerfGE 105, 279 - 312 ; www.bverfg.de; 2002-06-26
  15. BVerwGE 90, 112 (115)
  16. BVerwG 7 C 20.04, OVG 1 Bf 198-00, Verkündet am 15. Dezember 2005 ; Seite 6, 13; www.bverwg.de; 2005-12-15
  17. BVerwGE 90, 112 (115)
  18. BVerwG 7 C 20.04, OVG 1 Bf 198-00, Verkündet am 15. Dezember 2005 ; Seite 6, 13; www.bverwg.de; 2005-12-15
  19. oktroyieren – Wiktionary ; Wiktionary
  20. immanent – Wiktionary ; Wiktionary
  21. wissen - Wiktionary, the free dictionary ; Wiktionary
  22. Ich denke, also denkt das Universum ; Frank Siebert; Idee; 2022-03-03