Aufs Wort Geschaut: Weltanschauliches Bekenntnis versus Meinungsäußerung
Frank Siebert
Das Grundgesetz schützt in Paragraph 5 die Meinungsfreiheit, die allerdings nach Absatz 2 dieses Paragraphen durch verschiedenste Gesetze eingeschränkt werden kann. Interessanterweise listet Paragraph 4 für weltanschauliche Bekenntnisse keine Einschränkungsmöglichkeiten auf. Es ist an der Zeit, den Unterschied zwischen einer Meinungsäußerung und einem weltanschaulichem Bekenntnis heraus zu arbeiten. ...