Idee der eigenen Erkenntnis
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Strafanzeige gegen die Regierung Österreichs

Frank Siebert
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Der Einzelunternehmer und CEO der Karrierepilot24 Group Konstantin Haslauer hat Strafanzeige bei der zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption gegen den österreichischen Bundeskanzler, den österreichischen Gesundheitsminister, den österreichischen Innenminister und den österreichischen Bundespräsidenten sowie alle Nationalratsabgeordnete gestellt. 1

Das PDF hat das Erstellungsdatum 19.12.2020. Die Eingangsbestätigung für die Anzeige trägt allerdings das Datum 14.12.2020 2

Betreff: Täuschung, Amtsmissbrauch, Verfassungsbruch, Betrug, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung, Korruption und Nötigung (der österreichischen Bürger)Strafsache gegen Sebastian Kurz, Rudolf Anschober, Karl Nehammer, Alexander Van der Bellen und alle namentlich genannten Nationalratsabgeordneten wegen §§ 83, 84, 92 StGB, §§ 105, 108, 146, 147, 148 StGB, § 302 StGB, § 307a StGB.

Über 330 Seiten umfasst die Strafanzeige mit 7 Beweisführungspunkten. Die 330 Seiten stellen die umfangreichste Zusammenstellung der verschiedensten wissenschaftlichen Studienergebnisse zu dem Themenkomplex SARS-CoV-2, COVID-19, Gefahren von Corona-Impfungen und Folgen der Maßnahmen dar, welche mir in einem einzelnen Dokument bisher begegnet sind.

Viele der Inhalte entstammen der Arbeit der Stiftung Corona Ausschuss mit inzwischen mehr als 150 Stunden Videomaterial aus ihren Sitzungen . Sogar ich habe mir nicht alles davon ansehen können.

Einige Passagen sind aber leider offensichtlich das Ergebnis von Google-Translate. Die Übersetzung eines Transkripts von einem Video des ehemaligen Pfizer Vizepräsidenten Michael Yeadon, welche in das Dokument Eingang fand, ist schlicht unlesbar. Das Video ist sehenswert und gut verständlich, ich möchte es an dieser Stelle zur Ansicht empfehlen 3 .

Erfolgsaussichten

Die Erfolgsaussichten liegen wohl bei Null, denn die österreichische Staatsanwaltschaft ist, genauso wie die deutsche, nicht unabhängig sondern weisungsgebunden und untersteht dem Justizministerium. Als maximalen Erfolg wäre es also wohl bereits zu werten, wenn die Klage eine hohe Aufmerksamkeit erhält, bevor die Ermittlungen mit welcher Begründung auch immer eingestellt werden.

Aus dem Dokument

  1. Der PCR Test: Dieser Test, entwickelt von Nobelpreisträger Kary Mullis, ist gemäß dessen eigenen Aussagen nur als Labortest zu verwenden und nicht zur Diagnostik geeignet. Die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) basiert auf dem Prinzip von „Trennen, Koppeln und Kopieren“ auf der zyklisch wiederholten Verdoppelung von DNA mit Hilfe einer thermostabilen DNA-Polymerase und Nukleotiden. Heute ist die PCR u. a. unverzichtbar für die Erkennung der Viruslast, von Erbkrankheiten, für das Erstellen genetischer Fingerabdrücke und das Klonen von Genen. Dieser PCR Test wird fälschlicherweise von der Regierung als Grundlage für die Ermittlung von Infektionen eingesetzt, er wird sohin missbräuchlich und mit Vorsatz verwendet, wonach der Straftatbestand des gewerbs- oder bandenmäßigen schweren Betrugs nach §§146, 147 und148 StGB erfüllt ist.
  2. ' 'Die Maskenpflicht: Hier wurde von der Regierung eine gGesundheitsgefährdende Maßnahme verordnet, die keinerlei Schutzwirkung gegen eine Virusinfektion bietet. Die Covid-Verordnungen des Gesundheitsministeriums fordert alle Bürger, Schulpflichtigen, Mitarbeiter von Unternehmen und Beamten auf, vorgeblich zum Wohle Dritter eine Gesundheitsgefährdung einzugehen. Diese Verordnungen wurden vom VfGH als verfassungswidrig aufgehoben, dessen ungeachtet hält die Regierung/das Regime an dieser Maßnahme fest. Diese Verordnung ist ein Verfassungsbruch, ein grober Verstoss gegen die Grundrechte und Amtsmissbrauch iSd §302 StGB. Weiters erfüllt die Maßnahme den Tatbestand der Nötigung gemäß §105 StGB, der dauerhafte Zwang zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist Körperverletzung gemäß §§ 83, 84 StGB. Da die Kinder vom Lehrkörper gezwungen werden Masken zu tragen, kann dies als Misshandlung von Schutzbefohlenen iSd §92 StGB angesehen werden. Durch die Absenkung der Sauerstoffsättigung im Blut kann sogar ein trigeminokardialer Reflex ausgelöst werden, der tödlich verlaufen kann. Das Bildungsministerium stellt in einer 1klar gesetzwidrigen Anordnung fest, das der Lehrkörper für Schäden nicht haftet. Dies ist nicht nur zynisch, sondern auch gezielte Irreführung der Beamten, denn nach Eintritt der Schüler in das Schulgebäude übernimmt der Lehrkörper die Aufsichtspflicht der Schutzbefohlenen.
  3. Täuschung der Bevölkerung: Bereits am 30.04.2020 wurden bei der Pressekonferenz durch Gesundheitsminister Anschober und Krisenstabmitglied Univ.-Prof. Dr. Franz Allerberger unterschiedliche Standpunkte kommuniziert. Anschober untermauerte die Notwendigkeit des Lockdowns, obwohl Univ.Prof. Dr. Franz Allerberger die offiziellen Zahlen hinwies und auf Entwarnung setzte. Ein weiterer Punkt waren die Maßnahmen von Innenminister Karl Nehammer, der die Polizei instrumentalisierte, um „Lockdown-Sünder“ (Sitzen auf der Parkbank) ohne Gesetzesdeckung zu bestrafen. Bundeskanzler Kurz beauftragte Medien und den Krisenstab mittels eines Angstpapiers zu agieren, und sagte sinngemäß, dass man den Bürgern Angst machen nur solle, denn nur dann seien sie gefügig. Diese bewusst verbreiteten Unwahrheiten und die gezielte Angstpropaganda sind ein klarer Verfassungsbruch und erfüllen den Tatbestand des Amtsmissbrauchs iSd §302 StGB und der bewussten Täuschung iSd §108 StGB.
  4. Unzulässiger Einsatz von Steuergeldern: Nach dem ersten Lockdown muss allen Entscheidungsträgern bekannt gewesen sein, dass eine Infektion nur durch einen Arzt festgestellt werden kann, wie dies auch im Epidemiegesetz (EpiG) von 1950 beschrieben ist. Eine Infektion wird nur durch einen Arzt diagnostiziert, wobei verschieden Testarten herangezogen werdenkönnen. §5 Abs 1 stellt den genauen Ablauf zur Ermittlung einer Infektion dar. Unter Berücksichtigung von Labortests (inkl. Ausschlussverfahren und einer Differentialdiagnose zu anderen Krankheiten, zB zu nahe verwandte Coronastämmen oder Influenzaviren) nimmt der Arzt eine Befundung/Diagnose vor. Zwischen 27.02.2020 und 03.12.2020 wurden insgesamt 3.149.372 PCR-Tests durchgeführt, es wurde dafür eine Summe von EUR 110.228.020,00 aufgewendet, für die Massentestaktion weitere EUR 67 Millionen. Diese Gelder wurden ohne qualifizierte Ausschreibungsprozesse und Standardisierung der PCR Test (Vorgaben für die richtigen Ergebnisse, abweichend der Drosten-Tests) vorgenommen. Die Ausgaben müssen dem Grundsatz der Angemessenheit, Zielorientierung und Sparsamkeit entsprechen. Die PCR- und Antigen-Tests werden vorsätzlich und missbräuchlich als Grundlage zur Feststellung von Infektionen eingesetzt, der Straftatbestand des gewerbs- oder bandenmäßigen Betrugs gem §§ 146, 147 und 148 StGB ist hieraus abzuleiten.
  5. Bezahlung von Medien zur Täuschung der Bürger: Bundeskanzler Kurz hat führende Medienvertreter am 30.10.2020 zu einem sogenannten „Hintergrundgespräch“ eingeladen, es gab jedoch keine Berichterstattung nach außen. Die Bürger sind jedoch berechtigt zu erfahren, was hier besprochen und vereinbart wurde. Im Anschluss an dieses Gespräch konnte man beobachten, wie die Mainstream Medien schlagartig Angst und Panik durch neue Schreckensmeldungen verbreitet haben. Mit Sondersendungen und zusätzlichem Budget war dies möglich. Eine APA-Meldung vom 14.05.2020 Wien (OTS/SK): „Sparen im System heißt für Sebastian Kurz immer Sparen bei den anderen und nie bei sich selbst“, kritisiert SPÖ-Abgeordnete Julia Herrangesichts des exorbitanten Anstiegs der Repräsentationsausgaben im Bundeskanzleramt von 270.000 Euro auf 1,2 Millionen Euro im Budgetvorschlag 2020.“ Für das Budget 2021 stockte man gleich auf 30 Millionen auf. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftskrise nicht verhältnismäßig und als Korruption gem §307a StGB anzusehen. Die unverhältnismäßig hohe Finanzierung der Medien kann nur durch Kürzungen in anderen Budgetbereichen erreicht werden.
  6. ' 'Lockdown 2/light: Seit drei Monaten versuchen wir verstärkt, die Abgeordneten mit umfassenden Unterlagen und Erkenntnissen von externen Experten zu versorgen, um einen weiteren „Lockdown“ zu verhindern. Eine aktuelle Studie US-Elite-Universität Stanford, die Daten aus 61 bereits fertiggestellten Studien zu diesem Thema analysierte, kam zu dem Ergebnis, dass die durchschnittliche Sterberate bei Covid-19-Erkrankten bei 0,23 Prozent liegt, was vergleichbar ist mit der Mortalität einer durchschnittlichen Influenza/Grippe. Weiters haben wir die VfGH-Urteile vom 22.07.2020 und 01.10.2020, die die Covid-19-Verordnungen als verfassungswidrig erkannten, unter Hinweis auf Dringlichkeit an alle Parteien zugesandt, leider mit minimalem Feedback. Das Ignorieren solch wichtiger Informationen fällt meiner Ansicht nach ebenfalls unter Amtsmissbrauch. Der 2. Lockdown wurde ebenso wie der erste ohne evidenzbasierte Grundlagen verhängt und hat in Österreich weitere enorme Schäden angerichtet. Amtsmissbrauch gem §302 StGB ist hier vorzuwerfen.
  7. Zwangsimpfungen und Immunität: Die rasche Zulassung eines Impfstoffs ist das erklärte Ziel der Regierung, um den Notstand, die Ermächtigung des Gesundheitsministers und die verordneten Maßnahmen zu beenden. Es wurde bereits ein Impfplan von der Regierung entwickelt, obwohl die Zulassung eines Impfstoffs zeitlich noch in weiter Ferne liegt, da keine klare Datenlage vorhanden ist. Viele Experten, wie zB Prof. Hockertz und Dr. Wodarg, warnen eindringlich davor, diese Impfstoffe in Form einer Notfallszulassung in der EU genehmigen zu lassen. Es gibt kein ausreichende Datenlage, hohe Immunreaktionen wir zB ein Zytokinsturm, dh eine Entgleisung des Immunsystems, seien zu erwarten, weiters Schwangerschaftsunterbindung, Einflussnahme auf immunsupprimierte Personen sowie erhöhte schwere Infektionen durch die Impfung. Der Ex-Pfizer-Forschungsleiter Dr. Michael Yeadon und der Lungenfacharzt und ehemalige Gesundheitsamtschef Dr. Wolfgang Wodarg haben bei der EMA, der European Medicine Agency, die für die EU-weite Arzneimittelzulassung zuständig ist, am 01. Dezember 2020 einen Antrag auf die sofortige Aussetzung sämtlicher SARS-CoV-2-Impfstoffstudien, insbesondere die Studie von BioNtech/Pfizer zu BNT162b (EudraCT-Nummer 2020-002641-42) gestellt. Jedes Prüfinstitut, jede Behörde, jeder Arzt und jedes Regierungsmitglied, die in diese behördlich empfohlenen Massimpfungen involviert sind, machen sich strafbar im Rahmen der Körperverletzung §83, §84 StGB, sowie der Beihilfe eines gewerbs- oder bandenmäßigen Betrugs iSd §146, §147, §148 StGB.

Fußnoten


  1. Strafanzeige_KP24_Regierung_Anlagen.pdf , Konstantin Haslauer, dropbox.com
  2. Bestätigung für die Eingabe Strafanzeige , dropbox.com
  3. An Education in Viruses and Public Health, from Michael Yeadon, Former VP of Pfizer , American Institute for Economic Research, 2020-11-21

Kategorie:Pfizer