Idee der eigenen Erkenntnis
Idee der eigenen Erkenntnis

Gewissensfrage

Frank Siebert
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Will ich die Gewissensfrage stellen? Welche Folgen hat die Gewissensfrage für mich? Kann ich nach der Gewissensfrage mich noch in meine Wohnung zurückziehen und mich auf den eher bequemen aber folgenlosen Protest in meiner Hängematte oder auf meinem Schreibtischstuhl beschränken?

Ist das Masken tragen mit meinem Gewissen vereinbar?

Soll ich mich also Fragen, ob das weitere Masken tragen zum Zweck des Lebensmitteleinkaufs noch mit meinem Gewissen vereinbar ist? Soll ich mich Fragen, ob Selbsttests oder überhaupt eine Testteilnahme mit meinem Gewissen vereinbar ist?

Mit dem Tragen der Maske unterstütze ich die Entfremdung und Entmenschlichung der Gesellschaft und signalisiere meine Unterwerfung unter ein Regime, welches die Masken zur Aufrechterhaltung von Angst (Bedeutungsgleich mit Terror) nutzt.

Ein medizinischer (genauer: epidemiologischer) Nutzen ist jedenfalls nicht nachgewiesen, ein solcher kann eher als widerlegt gelten, wie auch der Nutzen der anderen maßlosen "Maßnahmen" 1 Die Schädlichkeit für den Träger hingegen ist inzwischen vielfach belegt, speziell im Langzeitgebrauch und unter Alltagsbedingungen.

So ist die Maske heute durch nichts mehr schön zu reden und hat nur noch als Zeichen der Unterwerfung und Mittel der Erniedrigung und des Terrors einen Sinn.

Und damit erniedrigt mich der Zwang zur Maske einmal, manchmal zweimal in der Woche. Und durch die Nichtverweigerung wird die Maske nicht nur zur Selbsterniedrigung, sondern sie macht mich auch noch Gleichzeitig zum Täter. Denn statt das Vorbild für die Rückkehr zur Achtung vor der eigenen Menschenwürde zu geben und den Weg heraus aus dem Terror zu zeigen, macht die Maske mich zum Teilnehmer an dem Terror.

Durch das Tragen der Maske beteilige ich mich daher nicht nur an der eigenen Erniedrigung, sondern auch an der Erniedrigung meiner Mitmenschen. Soll ich mir deswegen die Gewissensfrage stellen?

Sind SARS-CoV2-Test-Teilnahmen mit meinem Gewissen vereinbar?

Neben den sowieso bleibenden Menschenrechtsverletzungen treten weitere Menschenrechtsverletzungen jetzt automatisch in Kraft, wenn genügend Tests durchgeführt werden.

Im Gesetzestext ist dies zwar anders formuliert, aber jeder kann ausrechnen, dass es ganz ohne Infektionsgeschehen nur von der Anzahl der Tests abhängt, ob diese weiteren Menschenrechtsverletzungen in Kraft treten oder nicht. Die Grundschulmathematik reicht aus um dies nachzurechnen, ich rechne das jetzt hier nicht vor.

Oder, weil es einige vermutlich doch nicht ausrechnen können, rechne ich es doch vor.

S - Spezifität. In Verwendung sind PCR, Rapid PCR, Antigen und Schnelltest. Die Spezifität der verschiedenen Tests sind Herstellerabhängig und nicht unabhängig überprüft. Die Angaben schwanken zwischen 96 und 100%. Im Grunde ist der Durchschnittswert der Spezifität nicht bekannt. Wir rechnen mit 98%. 2

A - Anzahl der durchgeführten Tests je 100.000 Einwohner - Dieser Wert ist Aufgrund der Selbsttests nicht mehr bekannt, aber wir rechnen ja aus, wie viele Tests je 100.000 Einwohner wir in 7 Tagen brauchen.

I - Inzidenzwert für erweiterte Menschenrechtssverletzungen = 100 je 100.000 Einwohner 3

P - Prävalenz - im Grunde nicht bekannt, wird aber hier gar nicht gebraucht.

I = (100-S)/100 * A // Nur die falsch-positiven 2% sollen den Inzidenzwert erreichen.

A = I / 0,02

A = 100 * 50

A = 5.000

Von 100.000 Menschen müssen innerhalb von 7 Tagen 5.000 getestet werden, um eine 7-Tage-Inzidenz von 100 zu erreichen, ohne dass eine einzige Infektion nötig ist.

Natürlich ist dies ein Daumenwert, mehr nicht. Aber die Angaben zur Qualität der verschiedenen Tests schwanken 4 und hängt offenbar auch davon ab, wer den Test durchführt. Mehr als ein Daumenwert ist also gar nicht möglich.

Wer einen Selbsttest durchführt oder sich an Testungen beteiligt ist damit, über den Daumen gepeilt, zu einem fünftausendstel daran mit Schuld wenn der Inzidenzwert 100 erreicht wird.

Im Sommer 2020 waren nur PCR-Tests im Einsatz und der Anteil positiver Tests lag Zeitweise unter 2 Prozent.

Mit dem jetzt erweiterten Sortiment an Testverfahren ist ein so geringer Anteil wohl nicht mehr erreichbar. Dank der Selbsttests ist der Anteil der positiven Ergebnisse an der Gesamtzahl der Tests auch nicht mehr ermittelbar. Dieser Verlust an Wissen dient dem Schutz der Scamdemie.

Wenn sich jeder zweimal in der Woche testen lassen muss, dann gibt es 200.000 Tests pro 100.000 Einwohnern und Woche und die Inzidenz steigt ohne Infektionen auf 4.000. Es sei denn natürlich, die Spezifität der Tests ist doch etwas besser. Mit einer Spezifität von 99,8% kommt man nur noch auf eine Inzidenz von 400. Aber das reicht ja immer noch aus, um die Menschenrechte weiter per Gesetz zu verletzen.

In diesem Szenario bin ich aber durch meine Testteilnahme nur noch zu einem fünfzigtausendstel Mitschuld.

Kann ich ein fünftausendstel Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen mit meinem Gewissen vereinbaren? Soll ich mir diese Frage stellen, oder lieber doch nicht? Wäre es nur ein zehntausendstel oder nur ein hunderttausendstel Mitschuld, würde dies mich weniger belasten?

Wenn ja, warum?

Gott sei Dank ...

Gott sei Dank steht fest, dass ich mich nicht "Impfen" lassen werde, zumindest nicht ohne Zwang durch körperliche Gewaltanwendung. So bleibt mir immerhin die Frage erspart, ob ich den indirekten oder bald auch direkten Impfzwang unterstütze und damit weitere Menschenrechtsverletzungen auf mein Gewissen lade.

Das ist doch ein echter Lichtblick!

Fußnoten


  1. Warum Lockdowns nicht so wirken wie gedacht. , Zack F, frankfurtzack.medium.com, archive.ph Snapshot, 2021-01-21
  2. Steckbrief zu den Schnelltests zum Erregernachweis , Ärzteblatt Meklenburg-Vorpommern, archive.org Snapshot, 2020-11
  3. Infektionsschutzgesetz , gesetze-im-internet.de, archive.org Snapshot, 2021-04-23
  4. SARS-CoV-2: Der Coronatest in Eigenregie , aerzteblatt.dem 2021-03