Amtsgericht Weimar, Urteil vom 11. Januar 2021 - 6 OWi - 523 Js 202518/20
Das Amtsgericht Weimar hat ein in einem Urteil vom 11. Januar 2021 die verhängten Kontaktbeschränkungen in der "Corona-Pandemie" für Grundgesetzwidrig erklärt 1 .
Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 22. Januar 2021, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt beim Amtsgericht den Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingereicht habe. 2 Es ist daher davon auszugehen, dass das Urteil einer Prüfung durch das Oberlandesgericht unterzogen wird.
Das Amtsgericht war in der Urteilsbegründung sehr ausführlich und hat nicht nur die Unrechtmäßigkeit der Verordnungen zum Zeitpunkt der Tat festgestellt, sondern auch die Unrechtmäßigkeit der heutigen Verordnungen. Ob das Urteil vor dem Oberlandesgericht bestand haben wird, ist schwer vorher zu sagen, immerhin geht es um einen hochpolitischen Sachverhalt. Es wird allerdings nicht einfach werden, die vielen Punkte der Urteilsbegründung entkräften und das Urteil zu kippen.
Auszüge aus dem Urteil will ich hier gar nicht aufführen, es lohnt sich es als ganzes zu lesen. Es gibt viele interessante Informationen darin.
Fußnoten
- AG Weimar, Urteil vom 11. Januar 2021 – 6 OWi - 523 Js 202518/20 , Amtsgericht Weimar, 2021-01-11 ↑
- Urteil zu Corona-Regeln: Anwaltschaft will neue Entscheidung , Süddeutsche Zeitung, 2021-01-22 ↑
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