Idee der eigenen Erkenntnis
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Eilantrag gegen Impfpflicht vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt

Frank Siebert
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Zunächst - Nein - es handelt sich hier nicht um die Corona-Impfpflicht, diese gibt es noch nicht.

Es ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.05.2020 1 , in dem die Eilanträge zweier Eltern und, durch diese Vertreten, ihrer Kinder, gegen die Voraussetzung einer Masernimpfung für die Zulassung zu einer Kindertagesstätte abgelehnt wurden.

Die Klageschrift ist leider nicht einsehbar, aber das Gericht kommt zu der Feststellung die Klage sei hinreichend begründet, aber der Bitte um eine einstweilige Anordnung wird nicht nachgekommen, da dem in Frage stehendem Grundrecht der Kinder und Eltern die Grundrechte vieler gegenüber stehen, welche der Gesetzgeber nach eigener Aussage durch die in Frage stehenden Gesetze schützen will. Natürlich geht es hierbei im Wesentlichen um das Masernschutzgesetz vom 10. Februar 2020 (BGBl I S. 148) und das Infektionsschutzgesetz und das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

In der Hauptsache ist dieses Verfahren scheinbar noch nicht entschieden, zumindest brachte meine Suche keine Ergebnisse dazu.

Ich halte dieses Verfahren für erwähnenswert, da die noch ausstehende Entscheidung zwar nicht eins zu eins auf eine vielleicht kommende Corona-Impfpflicht übertragbar sein mag, aber doch ein Hinweisgeber für deren mögliche Beurteilung durch das Bundesverfassungsgericht wäre. Nicht wirklich übertragbar sind die Fragestellungen vor allem in ihrer Auswirkung auf den Einzelnen.

Die fehlende Masernimpfung verwehrt hier lediglich den Zugang zur Kindertagesstätte, während sich bereits abzeichnet, dass eine fehlende Corona-Impfung in Verbindung mit einem elektronischen Impfausweis zu vielfältigen diskriminierenden Zugangsbeschränkungen zu Flughäfen, Zügen, Bussen, Lebensmittelläden, Restaurants, Kneipen und vielem mehr führen kann. Eine solche indirekte Impfpflicht durch die Verwehrung der Grundrechte, auch wenn sie durch private Unternehmen stattfindet und nicht auf einer offiziellen Impfpflicht beruht, muss nicht zur gleichen Einschätzung im Eilverfahren kommen.

Auch in der Hauptsache ist es natürlich ein großer Unterschied, ob es um einen jahrzehntelang verwendeten Masern-Impfstoff geht, oder um einen bedingt zugelassenen, noch immer experimentellen Corona-Impfstoff. Obwohl mit Blick auf die Charta der Europäischen Union eine Impfpflicht in beiden Fällen nicht möglich erscheint.

So werde ich gespannt das Urteil zur Masern-Impfpflicht erwarten, vor allem im Hinblick darauf ob es denn Hinweise auf mögliche Erfolgsaussichten von Klagen in Bezug auf Klagen zu einer expliziten oder impliziten Corona-Impfpflicht geben kann. In der Jahres-Vorschau für 2021 2 ist das Verfahren unter Nummer 24 aufgelistet.

Meine Überzeugung, dass auch eine Masern-Impfpflicht eine rechtlich wackelige Sache ist, habe ich ja vor kurzem erst dargelegt .

Fußnoten


  1. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2020 - 1 BvR 469/20 -, Rn. 1-17 , bundesverfassungsgericht.de, 2020-05-11
  2. Preview for 2021 (in German), First Senate , bundesverfassungsgericht.de

Kategorie:Freiheit Kategorie:Menschenrechte Kategorie:Verfassung