Idee der eigenen Erkenntnis
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Demokratie - Mißtrauen - Gewaltenteilung - Gleichheit - Regeln

Frank Siebert
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Welchen Grundsätzen muss eine Demokratie genügen? Gedanken, Ideen, Fragen

Jeder weiß Bescheid, wir leben in einer Demokratie. So haben wir es in der Schule gelernt und wir machen ja auch alle 4 Jahre ein Kreuz oder sogar zwei Kreuze. Wir haben in der Schule auch gelernt, Demokratie kommt aus dem Griechischen von Demos - "Volk" und Kratos - "Gewalt, Macht, Herrschaft", weshalb es "Herrschaft des Volkes" bedeutet.

Ich bin mir nicht so ganz sicher, ob die Formulierung in unserem Grundgesetz Art.20 (2) "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." 1 2 als Rechtsnorm aufzufassen ist oder als einfache Tatsachenfeststellung. Ich tendiere zu letzterem, denn es ist logisch, dass Bürger eines Landes die eigentliche Machtbasis sind, völlig unabhängig von der Staatsform. Diese Tatsachenfeststellung ist auch der logische Ausgangspunkt im Grundgesetz, um in allen folgenden Artikeln, ja genau genommen bereits im gleichen Absatz, diese Macht zu kanalisieren und an Organe des Staates zu delegieren.

Es ist gut, richtig und wichtig, wenn Politiker in ihren Reden gerne und oft aufzeigen, wo sie Gefahren für die Demokratie sehen.

Es ist nur leider so, dass sie seltsame Vorstellungen davon haben was Demokratie im Kern bedeutet, wenn sie Warnungen aussprechen wie: "(Platzhalter zum selbst Ausfüllen) gefährdet das Vertrauen in die Institutionen unserer Demokratie . Wir müssen etwas dagegen unternehmen, zum Schutze unserer Demokratie, unserer Werte und (Platzhalter zum selbst Ausfüllen)."

Gewaltenteilung - Ein Hoch auf das Mißtrauen

Die Väter des Grundgesetzes wussten es noch besser. Sie wussten, dass den einzelnen Organen des Staates kein Vertrauen geschenkt werden darf, und sie beschlossen die Grundsätze der Gewaltenteilung im Grundgesetz zu verankern, auf dass die verschiedenen Gewalten - Executive - Legislative - Judikative - sich gegenseitig im Auge behalten mögen.

Und in ihrem Wissen um die Wichtigkeit des Misstrauens und der Wachsamkeit verfügten sie außerdem die Freiheit der Meinungsäußerung, die Freiheit der Presse, die Freiheit der Lehre, die Freiheit der Forschung und die Freiheit der Presse, auf dass jeder einzelne Wachsam sei, auf die Organe des Staates aufpasse, und unbehindert seine Erḱenntnisse in Presse-Artikeln, Kunstwerken, wissenschaftlichen Artikeln, in Lehrveranstaltungen oder in den Kneipen und auf den Plätzen verbreiten.

Denn sie wussten um die Gefahr die darin liegt, dass sie im Grundgesetz festlegten, die Gewalt des Volkes solle von den Organen des Staates ausgeübt werden.

Ja, sie hatten im Grundgesetz festgelegt, dass die Bürger ihre demokratischen Aufgaben an Staatsorgane delegieren und daher musste diesen Organen auch eine Handlungsbefugnis erteilt werden. Und diese Handlungsbefugnis ist nun einmal mit Macht verbunden, welche sorgsam überwacht werden muss wenn die Demokratie nicht scheitern soll.

Wer die Demokratie mag, misstraut ihren Organen!

Misstrauen gegenüber Nachbarn oder Fremden ist nicht nötig, Das sind alles einfach nur Leute, mit denen man ein nettes Schwätzchen halten kann. Jene aber, auf welche unsere Macht übertragen wurde, damit sie unsere Angelegenheiten für uns verwalten, jene aber müssen wir täglich bewachen, damit sie unsere Macht nicht dazu missbrauchen die Demokratie zu zerstören. Dieses Misstrauen ist Bürgerpflicht!

Es sieht leider bereits viel zu sehr danach aus, dass es ihnen schon gelungen ist.

Schwächen im Grundgesetz

In ein paar Punkten haben die Väter des Grundgesetzes leider nicht recht aufgepasst.

Oder konnten sie sich einfach nicht gegen US-Interessen durchsetzen? Es ist gut dokumentiert, dass die USA ihre Handschrift in unserem Grundgesetz hinterlassen haben, aber das Thema lasse ich heute mal beiseite.

Folgende Punkte sind klare Schwächen in der durch unser Grundgesetz beschriebenen Gewaltenteilung:

Die obersten Richter sind noch recht unabhängig, dennoch ist es bedenklich, wenn die Exekutive sich ihre Judikative aussuchen kann. Die beiden anderen Punkte sind aber noch viel bedenklicher, weil bei ihnen die Trennung der Gewalten zu einem rein theoretischen Konstrukt verkommt.

Es ist schwer vorstellbar, dass ein Bundesstaatsanwalt ungestört gegen die Regierung ermitteln kann, wenn der Justizminister anordnen kann, dass die Ermittlungsakten geschlossen werden.

Was die Durchmischung von Legislative und Exekutive angeht sind 17 Minister, 7 Staatsminister (eine Art parlamentarischer Staatssekretär mit aufgewertetem Titel), 33 Staatssekretäre und natürlich die Bundeskanzlerin gleichzeitig Bundestagsabgeordnete. 58 Mitglieder der Legislative stellen also die höchsten Ämter der Exekutive.

Verstärkt wird dies sicherlich noch dadurch, dass die meisten Abgeordneten als Parteimitglieder in den Bundestag gewählt werden und, sofern sie den regierungsbildenden Fraktionen angehören, sich leicht selbst als Teil der Regierung missverstehen können, auch wenn sie kein Amt in der Exekutive erhalten. Die Begriffe "Opposition" und "Regierungsparteien" sind in dieser Hinsicht eine gefährliche Irreführung.

Bessere Trennung von Exekutive und Legislative

Eine bessere Trennung von Exekutive und Legislative wäre leicht umsetzbar. Bundestagsabgeordneten könnte das Abstimmungsrecht entzogen und nur das Rederecht gelassen werden, sobald sie Ämter in der Exekutive übernehmen. Eine weitere Verbesserung wäre die Festlegung, dass während der Ausübung eine Amtes in der Exekutive alle Parteiämter abgegeben werden und die Parteimitgliedschaften ruhen müssen, so dass Parteimitglieder im Bundestag sich nicht so leicht versehentlich selbst als Teil der Regierung betrachten.

Da diese Änderungen aber nur durch eine Grundgesetzänderung geschehen könnten, sind sie natürlich schwer erreichbar. Das gilt auch für die weiteren möglichen Verbesserungen.

Bessere Trennung von Exekutive und Judikative

Wir könnten, nach dem Vorbild des Iran (um Gottes Willen!), die obersten Richter direkt durch das Volk wählen lassen. Das Vorschlagsrecht könnte Richtervereinigungen und Anwaltsvereinigungen gegeben werden, immerhin können diese die Qualität der Arbeit ihrer Juristenkollegen recht gut beurteilen. Die Zulassung zur allgemeinen Wahl könnte als Vorwahl durch Richter und Anwälte statt finden.

Das gleiche Modell würde für die Besetzung der Bundesanwaltschaft funktionieren. Natürlich muss auch die Weisungsungebundenheit der Bundesanwaltschaft im Grundgesetz verankert werden, damit diese auch gegen die Regierung ermitteln kann. Immerhin hat der Europäische Gerichtshof wegen der zur Zeit existierenden Weisungsmöglichkeit festgestellt, dass Staatsanwaltschaften in Deutschland keine Europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen. 3

Demokratische Grundsätze

Das im Misstrauen begründete Aufteilen in mehrere Gewalten, die sich gegenseitig in ihrer Machtentfaltung einschränken, basiert auf einer staatstheoretischen Überlegung, weniger auf demokratischen Grundsätzen.

Zu den demokratischen Grundsätzen würde ich folgende Punkt zählen:

Werden diese Grundsätze nicht erfüllt, dann ist die Bezeichnung "Demokratie" irreführend. Ich verwende den Begriff "Erfüllt" weil es nicht reicht diese Grundsätze auf ein Papier zu schreiben und diesem Gesetzeskraft zu verleihen. Die Grundsätze müssen für die Bürger in allen Lebenslagen real erfahrbar sein.

Alle Bürger sind frei

Ich würde hier nun gerne das Lobeslied auf unser Land singen, aber im Anbetracht unserer real existierenden Situation bleibt mir das Lied im Halse stecken.

Die früher erforderliche Gerichtsentscheidung oder ärztliche Untersuchung für den Entzug wesentlicher Freiheiten ist durch eine technokratischen Formel einer mehr als fragwürdigen "Inzidenz"-Ermittlung im Infektionsschutzgesetz abgelöst worden. Unter dem Zwangsmittel dieser Freiheitsberaubung und teilweise auch mit Androhung eines Arbeitsplatzverlustes werden die Menschen zu einer experimentellen "Impfung" getrieben. Gedanken an die Gesundheit und das Leben der Betroffenen werden hierbei keine verschwendet. Weitere Zwangsmittel sind in Arbeit, es wird offen davon geredet, dass "Impfgegner" mit Sanktionen (also dem dauerhaften Entzug wesentlicher Freiheiten) zu belegen. Ein wichtiges Element zur Einführung dieser Sanktionen ist der elektronische Impfausweis, der die kostengünstige elektronische Zugangsberechtigungsprüfung ermöglichen wird.

Da dieser Ausweis keinen anderen Vorteil gegenüber existierenden Impfausweisen hat, ist der Hintergrund dieser Neuerung völlig klar und niemand sollte darauf hoffen, dass unsere Regierung Diskriminierungen durch solche Zugangsberechtigungsprüfungen verhindern wird, auch wenn sie dazu natürlich verpflichtet wäre.

Noch gibt es die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof dieses diktatorisch anmutende Regime wieder beendet. Es ist aber, zumindest bei mir, eine recht schwankende Hoffnung.

Im Moment ist mit Blick auf die Freiheit der Bürger in Deutschland keine Demokratie mehr erkennbar.

Alle Bürger sind gleich

Immerhin legt unser Grundgesetz fest, dass alle vor dem Gesetz gleich sind, und dass in "gleicher Wahl" gewählt wird. Doch das Stimmgewicht der Bürger in der politischen Diskussion ist offensichtlich vom sozialen Status und den Finanzmitteln abhängig.

Mit Widerwillen und ein wenig Abscheu habe ich ab Mitte der 2000er und dann noch intensiver in den 2010ern beobachtet, wie der Begriff "Elite" Schritt für Schritt wieder Salonfähig gemacht und aus seiner gesellschaftlichen Ächtung befreit wurde. Zumindest habe ich dies so erlebt; gut möglich, dass diese frühere Ächtung des Begriffes nur in meiner eigenen Weltsicht existierte. Aber ich denke dem ist nicht so und als "Nachweis" will ich hier die 2005 gestartete "Exzellenzinitiative" zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen anführen, welche offensichtlich das Bestreben zeigt in Deutschland "Elite-Universitäten" zu etablieren, wie es sie in anderen Ländern gibt. Selbst 16 Jahre später scheut man sich dennoch davor, den Begriff "Elite-Universität" offiziell zu verwenden. Der Begriff "Elite" hat wohl immer noch einen leichten Beigeschmack, trotz all der Anstrengungen.

Auf jeden Fall ist der Gedanke der Existenz einer "Elite" ein sehr undemokratischer.

Dieser Gedanke einer "Elite" hat sich in vielen Bürgern festgesetzt, insbesondere auch bei sogenannten "Intellektuellen", die sich ja gerne selbst großzügig als Mitglieder der "Elite" betrachten. In ihrer Wortbedeutung geben die Begriffe preis, wie wenig sich in Wirklichkeit hinter dem hohen Anspruch verbirgt.

Zwischen den Zeilen lesen kann jeder, wenn er denn will:

Und schon darf man sich im Wortsinne als Intellektueller bezeichnen.

Sich selbst als Erwählt betrachten ist sogar noch viel einfacher. Im Grunde ist dies alles was es braucht, um sich selbst als "intellektuelles" Mitglied der "Elite" zu betrachten.

Ich brauche also keine Sekunde, um mich selbst dazu zu ernennen. Als überzeugter Demokrat lehne ich es allerdings ab, dass Einzelne oder Mitglieder einer Gruppe mit einem solchen Etikett versehen werden, um sie aus der Gleichheit der Bürgerschaft heraus zu heben. In einer Demokratie soll dies nicht sein. Die Argumente des Bauarbeiters und des Arztes sollen in der politischen Diskussion gleichwertig nebeneinander stehen, ohne dass die Gruppenzugehörigkeit das Gewicht der Argumente stört.

Mit der gedanklichen Konstruktion einer Elite wird der Gleichheitsgrundsatz ausgehöhlt. Die Gesellschaft einer Demokratie ist im Grundsatz frei von Hierarchie. Ja, Sie lesen richtig! Frei von Hierarchie - Anarchistisch!

Nicht jede Form der Anarchie ist eine Demokratie, aber jede echte Demokratie ist eine Anarchie.

Gegen diese Aussage werden "Anarchisten" und "Demokraten" gleichermaßen Sturm läuten, denn nichts verliert man so ungern wie ein lang gepflegtes Feindbild. Wenn dieser Satz angeregte Diskussionen auslöst, dann freue ich mich. Es muss viel mehr diskutiert werden.

In einer Demokratie wie sie das Grundgesetz beschreibt ist es nun die hohe Kunst, mit der Einführung von Staatsorganen und der dazu gehörenden Verwaltungshierarchien die Einführung einer Hierarchie in der Gesellschaft zu vermeiden.

Das Grundgesetz hat in dieser Hinsicht wenig bei zu tragen. Vor dem Gesetz sind wir alle gleich (Artikel 3, Absatz 1), und niemand darf wegen seiner Abstammung bevorzugt oder benachteiligt werden (Artikel 3, Absatz 3).

Sicherstellung gleichen Stimmgewichts

Dennoch besteht kein Zweifel daran, dass Menschen auf der Straße eine sogenannte Gesellschaftspyramide aufzeichnen würden, würden sie gebeten die Gesellschaftsstruktur Deutschlands zu zeichnen.

Eine Eigenschaft von Gesellschaftspyramiden ist, dass Menschen ihren Platz - zumindest ihren Startplatz - im Gesellschaftssystem durch mehr oder weniger intelligente Auswahl der Eltern erhalten. Einige bekommen langzeitarbeitslose Eltern und andere werden in Milliardärsfamilien hinein geboren. Die Kinder den Eltern zu entreißen um Bevorteilung oder Benachteiligung zu verhindern ist unmenschlich und im Grundsatz abzulehnen; es muss dafür eine andere Lösung geben.

Hat also der Grundsatz der Gleichheit vor Gericht weitgehend seine praktische Umsetzung erfahren, so ist Abstammung weiterhin von dominanter Wirkung als Startvorteil oder Startnachteil. Und den Menschen in Deutschland ist dies bewusst, die Gleichheit und speziell die Chancengleichheit unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ist für sie nicht Teil ihrer Alltagserfahrung.

Die Abhängigkeit des Gewichtes der politischen Stimme vom finanziellen Gewicht der Stimme ist für Deutschland sogar wissenschaftlich untersucht und nachgewiesen worden. Hätten wir nicht gerade diktatorische Zustände, dann müssten wir unsere jetzige Staatsform als Oligarchie bezeichnen.

Ein grundsätzliches Problem des gleichen Stimmgewichts ist der direkte oder indirekte Stimmenkauf. Ein Akteur mit milliardenfachem Vermögen kann durch die Finanzierung von Werbematerialien und von Meinungsverbreitern, die Produktion passender Nachrichtenartikel und auch durch einfachen Einkauf von Stimmen seiner eigenen Stimme ein tausend- bis millionenfaches Gewicht in der Diskussion politischer Themen verleihen.

Gesetzliche Verbote können diese Praxis nicht verhindern.

In unserem heutigen Gedankenrahmen erscheint es unmöglich, das finanzielle Ungleichgewicht zugunsten der Demokratisierung zu beenden, ohne ein repressives sozialistisches Gesellschaftsmodell im Stile der früheren Sowjetunion zu etablieren. Da dieses aber enorme Einschnitte in die Freiheitsrechte beinhaltete, sollten wir versuchen unseren Gedankenrahmen zu erweitern. Obwohl - im Moment sind die Einschnitte in unsere Freiheitsrechte noch einmal ungleich größer als es in der Sowjetunion der Fall war. Aber nein - es muss eine Lösung geben, welche die wichtigen Freiheitsrechte intakt lässt.

Auf irgendeine Grenze muss sich die Gesellschaft einigen und diese Grenze im Grundgesetz verankern. Der Mindestwohlstand kann an einer anderen Stelle festgelegt und den Gegebenheiten jeweils angepasst werden.

Dieser Vorschlag ist auf jeden Fall weniger Radikal als die Vorschau des Word Economic Forum auf das Jahr 2030, in dem niemand mehr etwas besitzt, außer vermutlich die Teilnehmer des Forums 4 5 : "You will own nothing. And you'll be happy!"

Wenn das Szenario des Word Economic Forum keine Ausnahme für die Forumsteilnehmer vorsieht, dann sollten wir diese Idee vielleicht aufgreifen, denn dann würde es das Problem ungleicher Stimmgewichte tatsächlich lösen.

Ich nicht kann verschweigen, dass Gesetze zur Erhebung und Bewertung des Vermögens und zum Anpassen des Vermögens in ihrer Gestaltung schwierig sind. Natürlich ist eine breite Vermögenserhebung immer auch ein Eingriff in die zu schützende Privat-Sphäre. Und man kann von einem Grundstück oder einem Gebäude nicht einfach ein Fünfzentel abschneiden und es in die Staatskasse legen. Oder geht das doch?

Über diese Fragen muss diskutiert werden, es reicht nicht auf die Praxis anderer Länder zu verweisen, welche eine solche Erhebung im Rahmen von Vermögenssteuern bereits tun. Aber man sollte sich diese Praxis auf jeden Fall näher anschauen.

Firmenvermögen müssen bei einer solchen Betrachtung natürlich als Privatvermögen der Eigner gelten. Damit das übersichtlicher und einfacher nachvollziehbar ist, sollten nur noch natürliche Personen Anteilseigner von Firmen sein dürfen. Goodby Fonds!

Naja, im Szenario des Word Economic Forum würde es ja auch keine Fonds mehr geben, wenn das Szenario ernst genommen wird. In diesem Szenario gibt es ja gar keine Firmenbesitzer mehr, weil ja niemand mehr etwas besitzt. Das haben sie aber bestimmt nicht so gemeint, denn sie würden sich damit ja den Ast absägen, auf dem sie sitzen.

Minimierung der politischen Wirkungskraft von Vermögen

Nehmen wir an, die Gleichheit der Bürger in ihrer finanziell bedingten politischen Stimmkraft kann nicht verhindert werden, so gibt es dennoch Möglichkeiten die Auswahl der parlamentarischen Repräsentanten der Bürger der finanziellen Einflussname zu entziehen.

Die einfachste Möglichkeit hierzu ist das attische Demokratiemodell, in der die Auswahl der parlamentarischen Repräsentanten durch das Los erfolgt. Im Idealfall ist in diesem Modell jeder Bürger losbar, kann aber natürlich das Los anschließend aus persönlichen Gründen ablehnen, ohne diese nennen zu müssen.

Dieses Modell hat großes Potential, vor allem bei einer generellen Beschränkung der Amtszeit auf 8 oder 10 Jahre, die Kontinuität des politischen Prozesses sicher zu stellen. Da neue Abgeordnete bei Bedarf nachgelost werden können, wäre Amtsantritt und Amtsende einzelner Abgeordneter nicht mehr an eine Legislaturperiode gebunden. Auf lange Sicht würde sich automatisch eine konstante durchschnittliche Amtszeit von 4 bzw. 5 Jahren im Parlament einstellen.

Die Einführung eines möglichen Abwahlverfahrens für einzelne Angeordnete könnte auch eingeführt werden, wäre aber wieder einkommensabhängigen Stimm-Ungleichgewichten unterworfen, wenn vor seiner Einführung die Vermögensungleichheiten nicht beseitigt werden.

Zusätzlich sollte die maximale Spendenhöhe an Parteien/Stifungen/NGOs pro Bürger auf einen Maximalbetrag von 1/100tel des Mindestjahreseinkommens festgelegt und Firmenspenden verboten werden. Das ist ungefähr ein halbes Wochengehalt für die Geringstverdiener, und damit für diese eine ganz schön große Aufwendung. Die erlaubten Einflussmöglichkeiten von Geld auf politische Entscheidungen muss sich nach den Möglichkeiten der finanziell schwächsten richten.

Die Politik ist Sache der Bürger

Bisher habe ich nur Organe des Staates und die Bürger betrachtet, und dies ist auch naheliegend, denn ein jeder wird mir zustimmen "Politik ist Sache der Bürger", denn das ist ganz normal in deiner Demokratie.

Interessanterweise wird es dennoch Widerspruch hervorrufen, wenn ich mich auf dieses Verständnis von Demokratie berufe und fordere:

Das scheint vielleicht nicht ganz zur vorherigen Überlegung zu passen, das Gesamtspendenvolumen pro Bürger für Parteien, Stiftungen und NGOs drastisch zu begrenzen, aber das muss es auch nicht. Dies hier sind Vorschläge zur Diskussion und nicht ein fertiges Konzept. Wird ein passend niedriges Gesamtspendenvolumen festgelegt, dann kann man im Gegenzug vielleicht auch NGOs wieder politische Stellungnahmen erlauben. Der Idee einer Demokratie entspricht es aber nicht so recht, wenn die Diskussionen nicht von Bürgern sondern von den Vertretern von Institutionen geführt werden.

Stabilität der Regeln

Wir können im Moment im Zeitraffer erleben, was bereits seit 20 Jahren von mir beobachtet wird. Gesetze werden erlassen ohne Rücksicht auf ihre vermutliche oder auch sichere Verfassungswidrigkeit. Wird ein Gesetz vom Bundesverfassungsgericht einkassiert (oder Heute: droht ein Gesetz einkassiert zu werden), so wird das Gesetz schnell in geänderter Fassung neu aufgelegt. Das konnte bei den verschiedenen Runden zur Vorratsdatenspeicherung beobachtet werden und es trifft in jüngster Zeit auf das Infektionsschutzgesetz und die darauf beruhenden Verordnungen zu.

Wer sich ein Bild von der Geschwindigkeit der Gesetzgebung des Bundes machen möchte, besuche die Webseite "www.bundesanzeiger.de" 6 , gebe als Suchbegriff "Gesetz" ein und wähle als Bereich "Amtlicher Teil / Alles" aus.

Nach Abschicken der Suche kann man in der Ergebnisseite auch noch den Zeitraum einschränken. Wenn man den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 wählt und in "Weitere Suchoptionen" in das Feld "Behörde/Gericht" den Begriff "Bundesgesetzblatt" einträgt, erhält man 57 Treffer.

Hinter jedem Treffer verbirgt sich eine Ausgabe des Bundesgesetzblatts mit einer Liste neuer oder geänderter Gesetze. Meine persönliche Stichprobe dreier Blätter enthielten 6, 9 und 16 Einträge, davon 6 Gesetze und der Rest Verordnungen und Bekanntmachungen.

Auf der Basis dieser nicht repräsentativen Stichprobe schätze ich 114 Gesetzgebungen des Bundes im Jahr 2020.

Wenn Gesetze dazu dienen das Zusammenleben der Gemeinschaft zu regeln, dann haben wir mit 114 Regeländerungen im Jahr ein leicht einleuchtendes Problem: Niemand, sogar keiner der gesetzgebenden Abgeordneten, kann alle diese Regeländerungen kennen und zur Gänze verstanden haben.

Hinzu kommt natürlich, dass auch die Bundesländer Gesetze erlassen.

Die Regeln, nach welchen die Gesellschaft funktioniert, benötigen Stabilität. Das Grundgesetz hat hier keine Grenzen festgelegt. Sinnvolle Regeln könnten sein:

Über Details wie diese kann und sollte natürlich diskutiert werden. Generell darf aber nicht aus den Augen verloren werden, dass das Volumen der Gesetzgebung drastisch reduziert werden muss, damit:

Insofern macht es sicher auch Sinn, eine definitive Obergrenze für die Gesetzgebung fest zu legen. Wird diese erreicht, müssen dann eben Regeln außer Kraft gesetzt werden, bevor neue beschlossen werden.

Jeder weiß, dass man ein Gebäude nicht beliebig immer weiter aufstocken kann, da es irgendwann unter der Last zusammen bricht. Für das Gesamtregelwerk unserer Gesellschaft gilt das Gleiche. Wenn niemand mehr die Regeln kennt, zerbricht am Ende die Gesellschaft.

In einer tatsächlich demokratischen Gesellschaft ist es wichtig, dass die Bürger alle Regeln kennen und verstehen können. Sobald dies nicht mehr der Fall ist, ist eine weitere demokratische Gestaltung dieser Regeln nicht mehr möglich.

Dezentralisierung

Eine Möglichkeit zu weniger Regelungen auf Bundesebene zu kommen ist es, Regelungskompetenzen auf die Länder und auch die Kommunen zu übertragen, näher hin zum Bürger. Demokratie wird für die Bürger greifbar, wenn mehr wichtige Regelungen dezentral in Kommunen für die Kommune beschlossen werden. Ein Austausch zwischen den Kommunen über die Erfahrungen mit verschiedenen Regelungen ist sicherlich genug, um gravierende Unterschiede der Regelungen auf relativ kurze Zeiträume zu begrenzen.

Dezentrale Systeme, nicht nur technische sondern auch politische, sind besonders in Krisenzeiten stabiler. Eine Zentralisierung bedeutet halt immer auch die Einführung einer zentralen Schwachstelle, von der die Funktion des ganzen abhängt.

Diskussionsbedarf

Es gibt in Sachen Demokratie und wie wir sie uns wünschen offensichtlich einigen Diskussionsbedarf. Die hier angerissenen Themen sind sicher nur ein sehr kleiner Ausschnitt und ich bin gespannt auf andere Meinungen.

Nachtrag 1

In diesem Artikel habe ich die Begriffe Vermögen und Reichtum bei der Diskussion um das gleiche Stimmgewicht noch durcheinander geworfen. Ich ging außerdem davon aus, dass das Grundgesetz keinen Artikel zur wirksamen Sicherstellung des Stimmgleichgewichts hat; dies war ein Irrtum. Der entsprechende Artikel wird lediglich nicht gelebt, was vermutlich im gesellschaftlichen Verständnis von Demokratie und Eigentum begründet ist.

Da ich noch immer lernfähig bin, habe ich in folgendem Artikel nachgebessert: "Eigentum versus Reichtum – Worauf eine Demokratie achten muss" 7

Nachtrag 2

Zu der Notwendigkeit stabiler Regeln möchte ich hier auf das Verzeichnis der Regeländerungen für 2020 in Baden-Württemberg hinweisen: "Jahresausgabe_BV_BW_2020" 8

Mehr als 400 Seiten mit Querverweisen auf Dokumente mit Regeländerungen.

Fußnoten


  1. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland , bundestag.de
  2. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 , www.bgbl.de
  3. Rechtssache C-508/18, in Verbindung mit C-508/18 und C-82/19, Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) ECLI:EU:C:2019:456 , Europäischer Gerichtshof, InfoCuria, curia.europa.eu, Punkt 88 der Urteilsschrift, 2019-05-27
  4. Here's how life could change in my city by the year 2030 , Ida Auken, www.weforum.org, agenda, 2016-11-11
  5. World Economic Forum: By 2030, "You will own nothing. And you'll be happy!" , YouTube, 2016-11-18 (Content), 2020-10-26 (Upload YouTube)
  6. https://www.bundesanzeiger.de/
  7. Eigentum versus Reichtum – Worauf eine Demokratie achten muss ; Frank Siebert; idee.frank-siebert.de; 2021-03-12
  8. Jahresausgabe_BV_BW_2020 ; PDF

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